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Verbandsgemeindekurier - Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Liebenwerda
Ausgabe 12/2025
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Bekanntmachung



über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Solarpark Schmerkendorf“ der Stadt Falkenberg/Elster

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkenberg/Elster hat in ihrer Sitzung am 27.11.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Schmerkendorf“ gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 61 ha großen Geltungsbereichs sind nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich ca. 220 m südlich der Ortslage Schmerkendorf. Es wird im Osten von der Bahnstrecke Jüterbog-Röderau, südlich von Forstflächen, westlich von der Hörste sowie Landwirtschaftsflächen und nördlich von Landwirtschaftsflächen sowie dem Gehölz „In der Raude“ begrenzt.

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich ganz oder teilweise die Flurstücke 7, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 44, 45, 48, 49, 52, 53, 70, 71, 72, 73, 74, 76, 80, 81 und 85 der Flur 4, die Flurstücke 188, 189, 192, 194, 195, 196, 200, 201, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 375 und 378 der Flur 5 sowie die Flurstücke 26, 27, 30 und 31 der Flur 7, jeweils Gemarkung Schmerkendorf.

L672

Hauptstraße

Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (schwarz gestrichelte Linie; Plangrundlage: DTK 10: © Geo Basis-DE/LGB 2025)

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, um die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage und der dazugehörigen technischen Anlagen sowie Nebenanlagen zu ermöglichen. Weitere Festsetzungen werden u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Grünordnung getroffen. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom

22.12.2025 bis einschließlich dem 26.01.2026

unter der Internet-Adresse: https://www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de/bekanntmachungen/index.php (www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de Aktuelles Bekanntmachungen) eingesehen werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das digitale Landesportal „DiPlanBeteiligung“ unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zur Verfügung.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Dienstgebäude der Verbandsgemeinde Liebenwerda, Bauamt Stadt Falkenberg/Elster, Heinrich-Zille-Straße 9a, 04895 Falkenberg/Elster während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:

Montag:

08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag:

08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch:

08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:

08.30 - 12.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an bauamt@vg-liebenswerda.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Dienstgebäude der Verbandsgemeinde Liebenwerda, Bauamt, Standort Falkenberg/Elster, Heinrich-Zille-Straße 9a, 04895 Falkenberg/Elster) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Falkenberg/Elster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umwelt-Schutzgut

Informationen dazu in Schlagworten

Der Mensch und seine Gesundheit

Auswirkungen von Blendwirkungen, Erholungsfunktion, Auswirkungen durch elektromagnetische Felder, Lärmemissionen, Brand- und Katastrophenschutz, Schutzstreifen für oberirdische Versorgungsleitungen, Immissionsschutz, Auswirkungen auf den Verkehr (insbesondere Eisenbahn- und Luftverkehr)

Kultur und sonstige Sachgüter

Denkmale (Bau- und Bodendenkmale), Betroffenheit noch nicht aktenkundiger Bodendenkmäler (insbesondere Vermutungsflächen), archäologische Prospektion

Boden und Fläche

Ertragsfähigkeit der Böden, Baugrundverhältnisse, Bodenschutz, Versiegelung und Inanspruchnahme von Flächen, Altlasten und Kampfmittel, Bodenfunktionen, Vermeidung und Ausgleich von Eingriffen, Erosionswirkungen, geologische Verhältnisse, Archive der Naturgeschichte, Moorböden

Wasser

Wasserver- und entsorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Auswirkungen auf das Grundwasser und Oberflächengewässer, Bewirtschaftungsziele, Hochwasserschutz, Trinkwasserschutzgebiete

Klima und Luft

Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Luftqualität, klimatische Funktion, Klimawandel und -anpassung

Tiere und Pflanzen

Auswirkungen auf die Flora und Fauna (insbesondere Reptilien, Bodenbrüter, Avifauna), Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna (Artenschutzfachliche Maßnahmen, CEF-Maßnahmen, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen), Biotoperfassung, Betroffenheit von Wald, Biotopverbund, Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete nach dem BNatSchG, Auswirkungen auf geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile, Pflanzmaßnahmen

Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung

Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Kompensationsmaßnahmen (insbesondere Sichtschutzpflanzungen), Kulturlandschaft, Freiraumverbund, Erholungsfunktion

Wechselwirkungen

Wechselbeziehungen zwischen Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern

Sonstiges

Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Abfallentsorgung, Abschichtung in den Umweltprüfverfahren, Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Bad Liebenwerda, den 08.12.2025

Claudia Sieber
Verbandsgemeindebürgermeisterin