Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 11 der Hauptsatzung der Stadt Falkenberg/Elster in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Verbandsgemeindekurier“ bekannt zu machen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Schmerkendorf“ der Stadt Falkenberg/Elster, OT Schmerkendorf, in der Zeit vom 22.12.2025 - 26.01.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, elektronisch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Liebenwerda unter https://www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de sowie im Landesportal DiPlanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Dienstgebäude der Verbandsgemeinde Liebenwerda, Bauamt Standort Falkenberg/Elster, Heinrich-Zille-Straße 9a, 04895 Falkenberg/Elster während folgender Dienstzeiten:
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Bad Liebenwerda, den 08.12.2025