Alle gemeinnützigen Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Bad Dürrenberg haben, sind hiermit aufgerufen, ihre Anträge auf Vereinsförderung einzureichen. Auch in diesem Jahr gilt, dass ein schriftlicher Antrag mit Angabe und Begründung der zu fördernden Maßnahme bis spätestens 30.06.2024 gestellt werden kann. Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ordnungs- und Sozialausschuss wird – vorbehaltlich der Haushaltssatzung 2024 – über die Mittelvergabe im Rahmen der Vereinsförderung auf der Grundlage der Vereinsförderrichtlinie öffentlich beraten. In Anlehnung an die Empfehlung des Ausschusses entscheidet der Bürgermeister über die Auszahlung der Mittel. Weitere Einzelheiten zur Antragstellung und Förderfähigkeit von Maßnahmen und Projekten entnehmen Sie bitte der Vereinsförderrichtlinie; abrufbar auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrenberg unter www.badduerrenberg.de => Rathaus & Service => Satzungen. Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen Frau Bauer persönlich oder telefonisch bzw. per E-Mail gern zur Verfügung (Tel.-Nr. 03462/9987023 / s.bauer@badduerrenberg.de).