BV-Nr.: 349-30-2023 – Antrag auf Rücknahme der Ausschaltung der Straßenbeleuchtung
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, die zurzeit durchgeführte Abschaltung der Straßenbeleuchtung von 0:00 – 5:00 Uhr umgehend rückgängig zu machen. Der Bürgermeister wird damit beauftragt, die Umsetzung dieser Vorgabe direkt umzusetzen. Die Straßenbeleuchtung soll die Nacht wieder durchleuchten.
Abstimmung: 9 JA-Stimmen, 6 NEIN-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen
BV-Nr.: 351-30-2023 – Beschluss über eine Überplanmäßige Ausgabe zugunsten des Kontos 51124-104-785200 (Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße)
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 125.900,- € für die Maßnahme „Böschungs- und Mauerwerksicherung Fährstraße“ (51124-104-785200). Die erforderlichen Eigenmittel werden aus folgenden Haushaltsstellen gedeckt: 55112-102-785100 in Höhe von 26.900,- €; 11170-001-682100 in Höhe von 30.000,- € und 61210-001-792730 in Höhe von 69.000,- €.
Abstimmung: 16 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
BV-Nr.: 345-30-2023 – Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg wie folgt:
| Erfolgsplan: | Erträge: | 2.904.109 € |
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| Aufwendungen: | 2.736.950 € |
| Vermögensplan: | Einnahmen: | 1.660.361 € |
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| Ausgaben: | 1.660.361 € |
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000 € festgesetzt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen.
BV-Nr.: 344-30-2023 – Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, den Jahresabschluss einschließlich Anhang und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg“ für das Geschäftsjahr 2022 auf der Grundlage des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom November 2023 festzustellen.
Der im Bericht ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird aus der Rücklage gem. EigBG § 13 (2) in der Fassung vom 22.06.2018, genommen.
Die Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.
| I. Feststellung des Jahresabschlusses | |
| 1.1. | Bilanzsumme: — 21.776.423,01 € |
| 1.1.1. | davon entfallen auf der Aktivseite auf |
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| • das Anlagevermögen — 20.105.053,29 € |
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| • das Umlaufvermögen — 1.671.369,72 € |
| 1.1.2. | davon entfallen auf der Passivseite auf |
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| • das Eigenkapital — 13.635.769,33 € |
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| • die Sonderposten — 1.312.073,98 € |
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| • die Rückstellungen — 10.000,00 € |
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| • die Verbindlichkeiten — 6.818.579,70 € |
| 1.2. | Jahresgewinn / Jahresverlust — 979.813,81 € |
| 1.2.1. | Summe der Erträge — 2.779.704,75 € |
| 1.2.2. | Summe der Aufwendungen — 3.759.518,56 € |
| II. Verwendung des Jahresergebnisses | |
| 2.1. | bei einem Jahresverlust: |
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| • zur Entnahme aus den Rücklagen |
Die Betriebsleitung, bestehend aus Herrn Tobias Bärwald, wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Abstimmung: 19 JA-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
BV-Nr.: 343-30-2023 – Beschluss zur Aufgabenübertragung zum Breitbandausbau an den Landkreis
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, die Aufgabe der Koordinierung des geförderten Gigabitausbaus nach dem ersten Förderaufruf 2023 gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) an den Landkreis Saalekreis zu übertragen.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen.
BV-Nr.: 342-30-2023 – Beschluss über die Gästebeitragssatzung der Solestadt Bad Dürrenberg
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Solestadt Bad Dürrenberg (Gästebeitragssatzung) in der Fassung vom 20.12.2023.
Abstimmung: 17 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
BV-Nr.: 347-30-2023 – Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beruft Frau Kathrin Berghaus zur Wahlleiterin und Frau Dennise Spittel zu ihrer Stellvertreterin für die Wahl am 09.06.2024 und für die dazugehörige Legislaturperiode 2024 bis 2029.
Abstimmung: 18 JA-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen