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Stadt Bad Dürrenberg Heimatzeitung mit den Ortschaften
Ausgabe 1/2025
Stadt Bad Dürrenberg
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Aufforderung Schulpflicht Schuljahr 2026-2027

der schulpflichtig werdenden Kinder für das Schuljahr 2026/2027 (geboren vom 01.07.2019 bis 30.06.2020)

Sehr geehrte Eltern,

Sie werden aufgefordert, Ihre Kinder, welche in der Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 geboren sind, an einer der drei Grundschulen in Bad Dürrenberg anzumelden.

Die Anmeldungen werden in folgenden Grundschulen entgegengenommen:

Friedrich-Engels-Grundschule

Schladebacher Straße 5, 06231 Bad Dürrenberg, 03462-87388

am 04.02.2025 (Dienstag), in der Zeit von 08:00 - 13:00 Uhr

am 05.02.2025 (Mittwoch), in der Zeit von 15:00 - 18:00 Uhr

ohne Terminvergabe

Siedlungs-Grundschule

Richard-Wagner-Straße 2a, 06231 Bad Dürrenberg, 03462-82382

am 04.02.2025 (Dienstag), in der Zeit von 15:00 -17:30 Uhr

am 20.02.2025 (Donnerstag), in der Zeit von 15:00 - 17:30 Uhr

Die Terminvergabe erfolgt unter o.g. Telefonnummer oder Sie nutzen das Online-Terminbuchungssystem:

https://stadt-bad-duerrenberg.mein-intra.net/booking/service/0/0

Grundschule Tollwitz

Am Park 12, 06231 Bad Dürrenberg/Tollwitz, 03462-83153

am 12.02.2025 (Mittwoch), in der Zeit von 13:00 – 17:00 Uhr

am 13.02.2025 (Donnerstag), in der Zeit von 13:00 – 17:00 Uhr

ohne Terminvergabe

Sollten Sie zu den o.g. Terminen aus wichtigen Gründen verhindert sein, vereinbaren Sie bitte bis zum 28.02.2025 mit der gewünschten Grundschule einen Ausweichtermin.

Anmeldungen die nach dem 28.02.2025 eingehen, können im Auswahlverfahren gemäß der Satzung der Stadt Bad Dürrenberg für den Verzicht der Festlegung von Schulbezirken und das Auswahlverfahren bei der Aufnahme von Kindern in die Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg nicht berücksichtigt werden und erhalten einen Platz in der Grundschule mit freien Kapazitäten.

Hinweise:

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die Geburtsurkunde des Kindes, den Nachweis über das Sorgerecht und Ihren Personalausweis mit. Außerdem muss das Kind von beiden Sorgeberechtigten persönlich vorgestellt werden. Sollte ein sorgeberechtigtes Elternteil zum Anmeldetermin verhindert sein, so ist eine Vollmacht mitzubringen, dass das andere Elternteil das Kind anmelden darf.