Alle gemeinnützigen Vereine, die ihren Sitz in der Solestadt Bad Dürrenberg haben, sind hiermit aufgerufen, ihre Anträge auf Vereinsförderung einzureichen. Auch in diesem Jahr gilt, dass ein schriftlicher Antrag mit Angabe und Begründung der zu fördernden Maßnahmen bis spätestens 30.06.2025 gestellt werden kann. Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Mit seiner Entscheidung über den Haushalt 2025 hat der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg die Mittel, die für die Vereinsförderung zur Verfügung stehen, um 2.000,- € auf insgesamt 12.000,- € erhöht. Der Ausschuss für Kultur, Ordnung und Soziales wird über die Mittelvergabe im Rahmen der Vereinsförderung auf der Grundlage der Vereinsförderrichtlinie öffentlich beraten. In Anlehnung an die Empfehlung des Ausschusses entscheidet der Bürgermeister über die Auszahlung der Mittel. Weitere Einzelheiten zur Antragstellung und Förderfähigkeit von Maßnahmen und Projekten entnehmen Sie bitte der Vereinsförderrichtlinie; abrufbar auf der Internetseite der Solestadt Bad Dürrenberg unter www.badduerrenberg.de => Rathaus & Service => Satzungen. Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen Frau Voigt persönlich oder telefonisch bzw. per E-Mail gern zur Verfügung (Tel.-Nr. 03462/9987023 / m.voigt@badduerrenberg.de).