Deutschland soll nach den Vorgaben des Bundes bis 2045 klimaneutral sein. Doch die Wärmeversorgung ist bislang vorwiegend fossil; nur rund 18 Prozent (Stand 2022) beträgt bundesweit der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte. Laut Beschluss des EU-Parlaments (12.03.2024) sollen fossile Brennstoffe bei Heizkesseln nur noch bis Ende 2039 erlaubt sein. Zum 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten – gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Beide Gesetze zielen auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Das WPG legt fest, dass für das Gemeindegebiet Wärmepläne erstellt werden müssen. Die „Kommunale Wärmeplanung“ soll dabei den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen. Sie enthält unter anderem: Eine kartographische Erfassung des Wärmebedarfs und mögliche erneuerbare Wärmequellen; ein klimaneutrales Szenario für 2045 und Meilensteine für 2030, 2035 und 2040; Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmenetzversorgungsgebiete und flächendeckende Darstellung der geplanten (klimaneutralen) Wärmeversorgungsarten und Versorgungsstrukturen sowie mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen (Umsetzungsstrategie). Laut WPG sind die Kommunen verpflichtet, ihre Wärmeplanung nach fünf Jahren zu evaluieren und bei Bedarf nachzubessern und zu aktualisieren (vgl. Energieagentur Rheinland-Pfalz).
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat deshalb im September dieses Jahres mit der Erstellung einer „Kommunalen Wärmeplanung“ für Bad Dürrenberg begonnen. Für die Begleitung und Umsetzung dieses Vorhabens konnte ein spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen – die con|energy GmbH mit Sitz in Berlin – beauftragt werden.
Das Projekt wird voraussichtlich bis Juni 2025 laufen und finanziell durch die „Nationale Klimaschutzinitiative“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt. Die „Kommunale Wärmeplanung“ verfolgt konkret folgende Ziele:
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