BV 85-8-2025 - Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg und Ergebnisverwendung
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Geschäftsjahres 2024 des Eigenbetriebes „Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg“ auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers Dr. Hans-Joachim Klemm, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, fest. Der im Bericht ausgewiesene Jahresüberschuss wird in die Rücklage gem. § 13 Abs. 2 EigBG eingestellt werden.
| I. Feststellung des Jahresabschlusses | ||
| 1.1. | Bilanzsumme: | 21.370.410,42 € |
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| 1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
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| das Anlagevermögen | 19.466.681,72 € |
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| das Umlaufvermögen | 1.903.728,70 € |
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| 1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf | |
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| das Eigenkapital | 14.242.016,44 € |
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| die Sonderposten | 1.238.832,12 € |
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| die Rückstellungen | 10.000,00 € |
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| die Verbindlichkeiten | 5.860.077,51 € |
| 1.2. | Jahresgewinn | 334.544,98 € |
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| 1.2.1. Summe der Erträge | 3.292.691,10 € |
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| 1.2.2. Summe der Aufwendungen | 2.958.146,12 € |
| II. Verwendung des Jahresergebnisses | ||
| 2.1. | Einstellung in die Rücklagen gemäß §13 Abs. 2 EigBG | 334.544,98 € |
Einstimmig angenommen.
BV 86-8-2025 - Entlastung der Betriebsleitung - Herr Bärwald - für das Wirtschaftsjahr 2024
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß §19 Abs. 4 Nummer 3 EigBG zu entlasten (Tobias Bärwald).
Abstimmung: 18 x JA / 2 x NEIN / 1 x Stimmenthaltung
BV 87-8-2025 - Entlastung der Betriebsleitung - Herr Detsch - für das Wirtschaftsjahr 2024
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß §19 Abs. 4 Nummer 3 EigBG zu entlasten (Robert Detsch).
Einstimmig angenommen.
BV 88-8-2025 - Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg wie folgt:
| Erfolgsplan: | |
| Erträge: | 3.212.870,- € |
| Aufwendungen: | 3.272.700,- € |
| Vermögensplan: | |
| Einnahmen: | 705.300,- € |
| Ausgaben: | 1.411.642,- € |
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000,- € festgesetzt.
Einstimmig angenommen.
BV 75-8-2025 - Kenntnisnahme des Beteiligungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg nimmt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zur Kenntnis.
Einstimmig angenommen.
BV 89-8-2025 - Beschluss zur Bestätigung der Maßnahme "Sportlerheim Merseburger Straße" im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" - Projektaufruf 2025
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Sportstätten - Projektaufruf 2025“ der Beantragung der Maßnahme „Sanierung und Erweiterung des Sportlerheimes Merseburger Straße“ zuzustimmen. Es wird beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die Gesamtausgaben betragen ca. 4 Mio. €. Die Bundesförderung beträgt 75 % (3Mio. €).
Abstimmung: 16 x JA / 5 x Stimmenthaltungen
BV 78-8-2025 - Beschlussempfehlung über die Haushaltssatzung 2026 mit den gesetzlichen Anlagen
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Haushaltssatzung 2026 mit ihren gesetzlichen Anlagen in der Fassung vom 20.11.2025.
Abstimmung: 18 x JA / 2 x NEIN / 1 x Stimmenthaltung
BV 79-8-2025 - Änderung der Gebietskulisse für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Änderung der Gebietsgrenzen für die Maßnahmen im Förderprogramm „Lebendige Zentren“ entsprechend der Anlage 1, welche Bestandteil des Beschlusses ist.
Einstimmig angenommen.
BV 76-8-2025 - Offenlage und Billigung des Entwurfes B-Plan „Lennewitzer Straße“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt,
| 1. | den Entwurf des Bebauungsplans „Lennewitzer Straße“ in der Fassung von Oktober 2025 zu billigen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 2. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Nachbargemeinden sind ebenfalls zu beteiligen. |
Einstimmig angenommen.
BV 77-8-2025 - Aufhebungssatzung zur Erhaltungssatzung Alexander-Klein-Siedlung
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Aufhebungssatzung zur Erhaltungssatzung Alexander-Klein-Siedlung.
Einstimmig beschlossen.
BV 80-8-2025 - 8. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale-Weiße Elster“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die 8. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Bad Dürrenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale - Weiße Elster“.
Einstimmig beschlossen.
BV 69-8-2025 - Festlegung der Eintrittspreise für das Brunnenfest
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die neue Preisstruktur für das „Bad Dürrenberger Brunnenfest“ ab dem Jahr 2026.
Einstimmig beschlossen.
BV 81-8-2025 - Beratung Aufgabenstellung im Vorfeld der Ausschreibung von Planungsleistungen für investive Baumaßnahmen
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt folgende Verfahrensweise: Bevor Planungsleistungen für investive Baumaßnahmen mit geplanten Gesamtkosten über 250.000,- € ausgeschrieben und vergeben werden, ist die Aufgabenstellung für den Planer mit dem Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss abzustimmen.
Abstimmung: 6 x Ja-Stimmen / 10 x Nein-Stimmen / 5 x Stimmenthaltungen
BV 83-8-2025 - Verkauf einer Teilfläche „Lutherstraße 11“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt:
1.Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 85/45, Flur 11, Gemarkung Bad Dürrenberg mit einer Größe von ca. 70 m². Die Fläche ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses. Der Käufer trägt die Notar- und Grundbuchkosten sowie die der Vermessung.
2.Der Kaufpreis ist nach der Vermessung anhand der tatsächlich ermittelten Fläche zwischen den Parteien auszugleichen.
Die Verkehrssicherungspflicht geht am Tag nach Eingang des vorläufigen Kaufpreises auf dem Konto der Solestadt Bad Dürrenberg auf den Käufer über.
Einstimmig beschlossen.
BV 84-8-2025 - Verkauf der Flurstücke 5 und 393 der Flur 7 (Bad Dürrenberg)
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt:
| 1. | Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt den Verkauf des Flurstücks 5 der Flur 7, Gemarkung Bad Dürrenberg, 32 m² Fläche sowie des Flurstücks 393 der Flur 7, Gemarkung Bad Dürrenberg, 1 m² Fläche. Die Flurstücke 5 und 393 sind in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Der Käufer trägt die Notar- und Grundbuchkosten, die Kosten des Nachweises, dass das Flurstück 391 (Verkehrsfläche, Gehweg) nicht überbaut wurde sowie die Kosten des Verkehrswertgutachtens, sollte die Kommunalaufsicht ein solches fordern. |
Einstimmig beschlossen.