Sehr geehrte Eltern,
Sie werden aufgefordert, Ihre Kinder, welche in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 geboren sind, an einer der drei Grundschulen in Bad Dürrenberg anzumelden.
Die Anmeldungen werden in folgenden Grundschulen entgegengenommen:
Friedrich-Engels-Grundschule
Schladebacher Straße 5, 06231 Bad Dürrenberg, 03462-87388
am 11.02.2026 (Mittwoch), in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr/15:00 - 18:00 Uhr
am 12.02.2026 (Donnerstag), in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr
ohne Terminvergabe
Siedlungs-Grundschule
Richard-Wagner-Straße 2a, 06231 Bad Dürrenberg, 03462-82382
am 12.02.2026 (Donnerstag), in der Zeit von 15:00 -17:00 Uhr
am 19.02.2026 (Donnerstag), in der Zeit von 15:00 - 17:00 Uhr
Die Terminvergabe erfolgt unter o. g. Telefonnummer oder Sie nutzen das Online-Terminbuchungssystem:https://stadt-bad-duerrenberg.mein-intra.net/booking/service/0/0
Grundschule Tollwitz
Am Park 12, 06231 Bad Dürrenberg/Tollwitz, 03462-83153
am 09.02.2026 (Montag), in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr
am 10.02.2026 (Dienstag), in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr
am 11.02.2026 (Mittwoch), in der Zeit von 13:00 - 17:00 Uhr
Die Terminvergabe erfolgt unter o.g. Telefonnummer, per Mail kontakt@gs-tollwitz.bildung-lsa.de oder über die Homepage der Schule.
Sollten Sie zu den o.g. Terminen aus wichtigen Gründen verhindert sein, vereinbaren Sie bitte bis zum 25.02.2026 mit der gewünschten Grundschule einen Ausweichtermin.
Anmeldungen die nach dem 25.02.2026 eingehen, können im Auswahlverfahren gemäß der Satzung der Stadt Bad Dürrenberg für den Verzicht der Festlegung von Schulbezirken und das Auswahlverfahren bei der Aufnahme von Kindern in die Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg nicht berücksichtigt werden und erhalten einen Platz in der Grundschule mit freien Kapazitäten.
Hinweise:
Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die Geburtsurkunde des Kindes, den Nachweis über das Sorgerecht und Ihren Personalausweis mit. Außerdem muss das Kind von beiden Sorgeberechtigten persönlich vorgestellt werden. Sollte ein sorgeberechtigtes Elternteil zum Anmeldetermin verhindert sein, so ist eine Vollmacht mitzubringen, dass das andere Elternteil das Kind anmelden darf.