Personalausweise, die im Jahr 2013 beantragt worden sind, verlieren 2023 ihre Gültigkeit.
Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokumentes. Das Gültigkeitsdatum finden Sie auf der Seite mit dem Passbild, links über der Unterschrift.
Bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen ist es unter anderem erforderlich, folgende Unterlagen vorzulegen:
| - | Personenstandsurkunden wie z. B. Geburts- oder Eheurkunde (Buch der Familie) | ||
| - | 1 aktuelles biometrisches Passbild | ||
| - | Gebühr | ||
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| • | Für Personalausweise (bis zu einem Alter von 24 Jahren) | 22,80 € |
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| • | Für Personalausweise (ab einem Alter von 24 Jahren) | 37,00 € |
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| • | Für Reisepässe (bis zu einem Alter von 24 Jahren) | 37,50 € |
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| • | Für Reisepässe (ab einem Alter von 24 Jahren) | 60,00 € |
Die Ausstellung von Kinderreisepässen sowie eine Verlängerung der Kinderreisepässe erfolgt nur noch für 1 Jahr (neu). Diese Dokumente können nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Die Beantragung von Dokumenten muss jede Person persönlich durchführen.
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen noch weitere Unterlagen vorzulegen sind (insbesondere für Kinderreisepässe, Reisepässe bis zum 18. Lebensjahr und Personalausweise bis zum 16. Lebensjahr).
Weitere Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten erhalten Interessenten telefonisch unter:
Rathaus Bad Dürrenberg
Telefon: 03462 9987066 (Frau Voigt)
Telefon: 03462 9987067 (Frau Franz)
Aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläums können Ehepaare durch den Bürgermeister der Stadt bzw. Ortschaft geehrt werden. Da im Melderegister leider nicht alle Daten zu den jeweiligen Eheschließungen erfasst sind, benötigt das Einwohnermeldeamt die Heiratsurkunde, falls Sie eine Gratulation wünschen.
Um die rechtzeitige Erstellung der Urkunden durch den Landkreis und die Stadt zu gewährleisten, ist eine Vorbereitungszeit von mindestens 6 Monaten notwendig. Daher bitten wir die Ehepaare um Vorlage der Heiratsurkunde mindestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ehejubiläum.
Sollten Sie an einer Gratulation nicht interessiert sein, können Sie beim Einwohnermeldeamt eine Übermittlungssperre eintragen lassen. Das Formular dazu finden Sie im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Dürrenberg.
Wie jedes Jahr möchten wir Sie darauf hinweisen, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, in bestimmten Fällen der Übermittlung der Daten zu Ihrer Person ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können Sie dazu das Formular „Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen“ nutzen. Das Formular finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrenberg. www.badduerrenberg.de
Wichtiger Hinweis: Einwohner, die bereits in den Vorjahren eine solche Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Die Erklärung bleibt bis zum ausdrücklichen Widerruf bestehen.
Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen Wahlberechtigter erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Den Betroffenen ist nach § 50 Abs. 5 BMG ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten eingeräumt. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können Sie dazu den folgenden Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen nutzen und im Einwohnermeldeamt abgeben oder persönlich im Einwohnermeldeamt zu den allgemeinen Sprechzeiten vorsprechen:
Einwohnermeldeamt Stadt Bad Dürrenberg
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
Wichtiger Hinweis: Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, das heißt bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Am 01.07.2011 trat das Wehrrechtsänderungsgesetz in Kraft. Um für den „neuen“ freiwilligen Wehrdienst zielgerichtet werben und den hierfür in Betracht kommenden Personenkreis über die Tätigkeiten in den Streitkräften informieren zu können, sollen die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März bestimmte Daten (Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift) aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermitteln, die im folgenden Jahr volljährig werden. Die betroffenen Personen haben gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz i. V. m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Die Daten für das Jahr 2022 werden zum 31.03.2021 übermittelt. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass Personen, die im Jahr 2022 volljährig sind bzw. volljährig werden und von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, bis zum 31.03.2021 eine Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt einrichten lassen können. Hierzu können Sie das Formular „Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen“ verwenden. Das Formular finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrenberg.