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Stadt Bad Dürrenberg Heimatzeitung mit den Ortschaften
Ausgabe 2/2024
Stadt Bad Dürrenberg
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ZWA Bad Dürrenberg

Ablauf der Eichfrist der Gartenwasserzähler

Bitte beachten Sie, dass Gartenwasserzähler nach den gesetzlichen Vorschriften (Eichgesetz) eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren besitzen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Gartenwasserzähler nach sechs Jahren - gerechnet vom Eichdatum des Zählers - gewechselt werden müssen. Das heißt, alle Gartenwasserzähler mit Eichdatum im Jahr 2017 haben ab dem 01.01.2024 ihre Gültigkeit verloren.

Die Eichfrist ist auf dem Gartenwasserzähler ersichtlich.

Anders als beim Hauptwasserzähler, ist für den Ersatz eines Gartenwasserzählers der jeweilige Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Eichfrist kann keine weitere Gebührenbefreiung der über den Gartenwasserzähler gelaufenen Wassermengen bei der turnusmäßigen Jahresabrechnung erfolgen, da dieser Wasserzähler dann automatisch aus dem Abrechnungsprogramm des ZWA Bad Dürrenberg entfernt wird.

Sollte auch weiterhin der Wunsch bestehen, Ihr Gartenwasser abzusetzen, möchten wir Sie bitten, alle Gartenwasserzähler - mit Eichdatum im Jahr 2017 - gegen einen neuen Zähler auszutauschen.

Ich bitte darauf zu achten, dass der Erwerb der Gartenzähler unbedingt beim ZWA Bad Dürrenberg erfolgen muss.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 03462/542533 bzw. 03462/542521 jederzeit zur Verfügung.

gez. Franz-Xaver Kunert, M.Sc.
Verbandsgeschäftsführer