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Stadt Bad Dürrenberg Heimatzeitung mit den Ortschaften
Ausgabe 2/2024
Stadt Bad Dürrenberg
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Gefasste Beschlüsse des Stadtrates der Solestadt Bad Dürrenberg vom 29.02.2024

BV-Nr.: BV 363-33-2024 – Beschluss über den Jahresabschluss 2022 der Stadt Bad Dürrenberg per 31.12.2022 gemäß § 118 KVG LSA

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt den Jahresabschluss 2022 auf der Basis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.12.2023 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA die Entlastung für den Jahresabschluss zum 31.12.2022.

Abstimmung: 20 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen

BV 355-33-2024 – Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Wahlausschusses sowie der Wahlvorstände für die Kommunalwahlen 2024

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 nachfolgende Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Wahlausschusses sowie der Wahlvorstände:

1. Beisitzer im Wahlausschuss:  —  20 € (Sitzungsgeld)

2. Wahlvorstand:  —  35 €

3. Beisitzer im Wahllokal:  —  25 €

Abstimmung: 20 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

BV 362-33-2024 – Benennung von Ausschussmitgliedern

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt zur Änderung der Besetzung in den Ausschüssen für die Stadtratsfraktion CDU/UWG/AFL die Berufung des sachkundigen Einwohners Daniel Große in den Ordnungs- und Sozialausschuss.

Einstimmig angenommen.

BV 359-33-2024 – Überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der Maßnahme „Erstellung einer Wärmeleitplanung“

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für die Maßnahme „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Bad Dürrenberg“ in Höhe von 92.584,- € auf der Haushaltsstelle 51110-542900. Die Deckung erfolgt aus nicht geplanten Fördermitteln für diese Maßnahme zu 100 % auf der Haushaltsstelle 51110-414000 in Höhe von 92.584,- €.

Einstimmig angenommen.

BV 360-33-2024 – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt,

1.

die zum Entwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von den Nachbarstädten vorgebrachten Hinweise und Anregungen entsprechend den Vorschlägen in dem beiliegenden Abwägungsprotokoll abzuwägen.

a)

Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 1 – Abwägung 16 Seiten)

b)

Hinweise, Bedenken und Anregungen der Nachbarstädte werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 2 – Abwägung 2 Seiten)

c)

Hinweise, Bedenken und Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen.

d)

Das Abwägungsergebnis ist in die Planzeichnung und Begründung der Genehmigungsfassung der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz einzustellen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Mitwirkung des beauftragten Planungsbüros die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind der fertig gestellten 3. Änderung mit einer Stellungnahme beizufügen.

Einstimmig angenommen.

BV 361-33-2024 – Feststellung der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt,

1.

Auf Grund des § 6 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08.08.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 214) die 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz.

2.

Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt unter Mitwirkung des Bauamtes, sowie des beauftragten Planungsbüros die 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz zur Genehmigung vorzulegen.

4.

Die Erteilung der Genehmigung und das Wirksamwerden der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz sind alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen oder über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die wirksame 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz ist gemäß § 6a BauGB in das Internet einzustellen.

Einstimmig angenommen.