Personalausweise, die im Jahr 2016 beantragt worden sind, verlieren 2026 ihre Gültigkeit.
Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokumentes. Das Gültigkeitsdatum finden Sie auf der Seite mit dem Passbild, links über der Unterschrift.
Bei der Beantragung von Personalausweisen sowie Reisepässen ist es unter anderem erforderlich, folgende Unterlagen vorzulegen:
| - | Personenstandsurkunden wie z.B. Geburts- oder Eheurkunde (Buch der Familie) | |
| - | 1 digitales, aktuelles biometrisches Lichtbild | |
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| Die digitalen Lichtbilder können entweder in der Behörde oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden. | |
| - | Gebühr | |
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| • | für Personalausweise (bis zu einem Alter von 24 Jahren) — 27,60 Euro |
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| • | für Personalausweise (ab einem Alter von 24 Jahren) — 46,00 Euro |
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| • | für Reisepässe (bis zu einem Alter von 24 Jahren) — 37,50 Euro |
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| • | für Reisepässe (ab einem Alter von 24 Jahren) — 70,00 Euro |
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| • | digitales Lichtbild — 6,00 Euro |
Die Beantragung von Dokumenten muss jede Person persönlich durchführen.
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen noch weitere Unterlagen vorzulegen sind (insbesondere für Reisepässe bis zum 18. Lebensjahr und Personalausweise bis zum 16. Lebensjahr).
Weitere Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten erhalten Interessenten telefonisch unter der
Telefon-Nr. 03462/99870-66 (Frau Zeigermann)
Telefon-Nr. 03462/99870-67 (Frau Bauer)