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Stadt Bad Dürrenberg Heimatzeitung mit den Ortschaften
Ausgabe 3/2023
Stadt Bad Dürrenberg
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Gefasste Beschlüsse

des Stadtrates der Solestadt Bad Dürrenberg vom 23.02.2023

BV 288-25-2023 -

Ernennung des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehren Bad Dürrenberg und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis

Der Stadtrat beschließt die Ernennung von Herrn Robin Elze zum stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren der Solestadt Bad Dürrenberg und beruft Herrn Robin Elze mit Wirkung zum 01.03.2023 in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 287-25-2023 -

Satzung über die 2. Änderung der Hauptsatzung

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Satzung über die 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Dürrenberg in der Fassung vom 23.02.2023.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 295-25-2023 -

Berufung einer sachkundigen Einwohnerin

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt zur Änderung der Besetzung in den Ausschüssen die Berufung von Frau Annika Hartung als sachkundige Einwohnerin in den Tourismus- und Kulturausschuss.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 298-25-2023 -

Ausscheiden eines Ortschaftsrates nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA und Mandatsübernahme

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg nimmt das Ausscheiden von Herrn Bernd Stöcker aus dem Ortschaftsrat während der Wahlperiode aufgrund des § 42 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA zur Kenntnis. Die Mandatsübernahme erfolgt durch Frau Gudrun Pantke gemäß

§ 42 Abs. 4 KVG LSA.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 299-25-2023 -

Bericht der Wahlleiterin über die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Nempitz und Entscheidung über die Gültigkeit der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat

1. Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg stellt fest, dass Einwendungen gegen die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Nempitz am 29.01.2023 nicht vorliegen. 2. Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg stellt die Gültigkeit der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Nempitz am 29.01.2023 fest.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 291-25-2023 -

Haushaltssatzung 2023 mit ihren gesetzlichen Anlagen und Kenntnisnahme des Beteiligungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit ihren gesetzlichen Anlagen in der Fassung vom 23.02.2023. Der Beteiligungsbericht 2021 wird gemäß § 130 (2) Nr. 4 S.2 KVG LSA zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen / 2 Nein-Stimmen

BV 292-25-2023 -

Haushaltskonsolidierungskonzept 2023 - 2026

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2023- 2026 in der Fassung vom 23.02.2023.

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen / 5 Nein-Stimmen

BV 296-25-2023 -

Jahresabschlusses 2021 einschließlich Anhang und Lagebericht des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, den Jahresabschluss einschließlich Anhang und den Lageberichtxx des Eigenbetriebes „Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg“ für das Geschäftsjahrxx 2021 auf der Grundlage des Prüfberichtes der WirtschaftsprüfungsgesellschaftxxEbner & Stolz GmbH & Co. KG von September 2022 festzustellen. Der im Bericht ausgewiesene Jahresüberschuss wird zur Bildung einer Rücklage gemäßxx EigBG § 13 Abs. 2 in der Fassung vom 22.06.2018 verwendet.

I.

Feststellung des Jahresabschlusses

1.1.

Bilanzsumme:

1.1.1.

davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen

- das Umlaufvermögen

1.1.2.

davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital

- die Sonderposten

- die Rückstellungen

- die Verbindlichkeiten

1.2.

Jahresgewinn / Jahresverlust

1.2.1.

Summe der Erträge

1.2.2.

Summe der Aufwendungen

II.

Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlustes

2.1.

bei einem Jahresgewinn:

- zur Einstellung in Rücklagen

Der Betriebsleitung, bestehend aus Herrn Tobias Bärwald, wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 297-25-2023 -

Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg wie folgt:

Erfolgsplan:

Erträge:

3.453.458 €

Aufwendungen:

3.444.150 €

Vermögensplan:

Einnahmen:

720.010 €

Ausgaben:

720.010 €

Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000 € festgesetzt.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 300-25-2023 -

Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, 1. die Einleitung eines Planverfahrens zur 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz im Bereich des Kiessandtagebaus der Tollwitzer Kies & Recyclingwerke GmbH. 2. Inhalt der 3. Änderung ist die Ausweisung einer bereits ausgekiesten Fläche als Sondergebiet zur Gewinnung von Solarenergie (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Photovoltaik“). 3. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u.a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 301-25-2023 -

Offenlage des Vorentwurfes zur 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, 1. Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Tollwitz wird in der vorliegenden Fassung (Stand Dez. 2022) gebilligt. 2. Der Vorentwurf der 3. Änderung ist mit Begründung und dem Umweltbericht nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen und öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden und -städte sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig von der Planung zu unterrichten. Im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung ist das Scoping über den Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes durch schriftliche Anhörung durchzuführen und durch das Einholen der Stellungnahmen zu erfassen. 4. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgt für die Dauer eines Monats am Verwaltungssitz der Solestadt Bad Dürrenberg, im Fachbereich Bauen und Umwelt, Hauptstraße 27 in 06231 Bad Dürrenberg während der Dienstzeiten. Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt zur Einsichtnahme einzustellen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich, per E-Mail und / oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen

BV 293-25-2023 -

Ausübung des Heimfallrechts für das Erbbaugrundstück Apothekerberg 20 und Übertragung dieses Rechts auf die Fernwärme-Energiewerke Bad Dürrenberg GmbH

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, das Heimfallrecht für das Erbbaurecht am Grundstück der Gemarkung Bad Dürrenberg Flur 1 Flurstück 39/5, Apothekerberg 20, gemäß Abschnitt II § 11 des Erbbaurechtsvertrages vom 26.06.1995 auf die Fernwärme-Energiewerke Bad Dürrenberg GmbH zu übertragen und durch diese ausüben zu lassen.

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen / 6 Nein-Stimmen

BV 290-25-2023 -

Entscheidung über eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg nimmt die anonyme Dienstaufsichtsbeschwerde vom 15.01.2023 zur Kenntnis. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist formal zulässig und wird inhaltlich zurückgewiesen.

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 1 Stimmenthaltung / 1 Nichtabstimmung gem. § 33 KVG LSA

BV 294-25-2023 -

Herstellen des gemeindlichen Benehmens in einem Verfahren des Landkreises Saalekreis in Prozessstandschaft für die Solestadt Bad Dürrenberg

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg stellt hiermit das gemeindliche Einvernehmen in dem beabsichtigten Verfahren des Landkreises Saalekreis - in gesetzlicher Prozessstandschaft der Solestadt Bad Dürrenberg - gegen den ehemaligen Bürgermeister wegen Schadenersatz aufgrund privater Nutzung des Dienstwagens, fest.

Abstimmung: 21 Nein-Stimmen / 1 Stimmenthaltung