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Stadt Bad Dürrenberg Heimatzeitung mit den Ortschaften
Ausgabe 3/2024
Stadt Bad Dürrenberg
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Stadt Bad Dürrenberg

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 - Dokumente müssen rechtzeitig beantragt werden

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisepasses bis zu 6 Wochen und eines Personalausweises bis zu 3 Wochen in Anspruch nimmt.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?

Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Weitere Informationen zu Reiseländern finden Sie auf der Internetseite vom Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).