Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen, die die Möglichkeit einer digitalen Übermittlung anbieten. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen! Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen.
Es wird somit einfacher, Personalausweise, Reisepässe zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat.