BV 106-10-2026 - Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung der Solestadt Bad Dürrenberg
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung der Solestadt Bad Dürrenberg in der Fassung vom 21.05.2026.
Abstimmung: 20 x JA / 1 x NEIN / 1 x Stimmenthaltung
BV 104-10-2026 - Wahl von Schiedspersonen gemäß § 4 SchStG LSA
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg wählt nachfolgende Schiedspersonen für die Amtszeit von 5 Jahren:
1. Thomas Taugnitz
2. Martin Junghans
Einstimmig angenommen.
BV 105-10-2025 - Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Bad Dürrenberg (Straßenreinigungssatzung)
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Bad Dürrenberg (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung vom 21.05.2026.
Einstimmig angenommen.
BV 103-10-2026 - Beschluss über den Jahresabschluss 2024 der Solestadt Bad Dürrenberg per 31.12.2024 gemäß § 118 KVG LSA
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt über den Jahresabschluss 2024 auf der Basis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.01.2026 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA die Entlastung.
Einstimmig angenommen.
BV 96-10-2026 - Mitgliedschaft im Kurparkfreunde Bad Dürrenberg e.V.
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Mitgliedschaft der Solestadt Bad Dürrenberg im Kurparkfreunde Bad Dürrenberg e. V. zum 31.12.2026 zu kündigen.
Einstimmig angenommen.
BV 109-10-2026 - Beschluss zu den Investitionsvorhaben im Sinne des Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (InfraSVG LSA)
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, folgende weitere Maßnahmen aus den Mitteln des Sondervermögens anzumelden:
| 1. | Anteilsfinanzierung Investive Baumaßnahmen KS Bauhof Bad Dürrenberg i.H.v. 1.000.000,- €, |
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| Maßnahme 11131-101-785100; Mittelabfluss 2027: 200.000,- € |
| 2. | Anteilige Finanzierung Investive Baumaßnahme Kita Max & Moritz |
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| (Dach, Brandschutztüren, Belüftung) i.H.v. 170.000,- €; |
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| Gesamtkosten der Maßnahme: 540.000,- € |
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| Maßnahme 36500-104-785100; Mittelabfluss 2027: 170.000,- € |
| 3. | Grunderwerb Bischofsweg 01: |
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| voraussichtliche Gesamtkosten: 51.000,- € |
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| Maßnahme nicht im Haushalt geplant; Mittelabfluss 2026: 51.000,- € |
| 4. | Fahrbahnsanierung Heinrich-Heine-Straße: |
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| voraussichtliche Gesamtkosten: 150.000,- € |
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| Maßnahme nicht im Haushalt geplant; Mittelabfluss 2026: 150.000,- € |
| 5. | Ausbau der Lutherstraße 2. BA: |
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| voraussichtliche Gesamtkosten: 1.300.000,- € |
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| Maßnahme nicht im Haushalt geplant; Mittelabfluss 2026: 30.000,- €, 2027: 120.000,- € |
| 6. | Ausbau der Ostrauer Straße: |
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| voraussichtliche Gesamtkosten: 1.450.000,- € |
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| Maßnahme nicht im Haushalt geplant; Mittelabfluss erst ab 2028 |
| 7. | Haus der Begegnung Oebles-Schlechtewitz mit Außenanlagen: |
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| voraussichtliche Gesamtkosten: 71.800,- €; |
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| Maßnahme nicht im Haushalt geplant; Mittelabfluss 2027: 71.800,- € |
Einstimmig angenommen.
BV 107-10-2026 - Außerplanmäßige Ausgabe und Einnahme für die Maßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe - 54520-104-785310 - in Höhe von 230.000,- € für die Maßnahme „Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED“ und die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 230.000,- € - 54520-104-681600 -. Die Deckung erfolgt zu 100 % aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infra-SVG LSA).
Einstimmig angenommen.
BV 108-10-2026 - Außerplanmäßige Ausgabe und Einnahme für die Maßnahme „Errichtung einer Soccer-Anlage in der Ortschaft Tollwitz“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe - 21110-201-785211 - in Höhe von 150.000,- € für die Maßnahme „Errichtung einer Soccer-Anlage im OT Tollwitz“ und die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 150.000,- € - 21110-201-681600 -. Die Deckung erfolgt zu 100 % aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infra-SVG LSA).
Einstimmig angenommen.
BV 110-10-2026 - Außerplanmäßige Ausgabe und Einnahme für die Maßnahme „Ausgaben zum Erwerb des Grundstückes Bischofsweg 1“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe - 11170-001-782110 - in Höhe von 51.000,- € und die außerplanmäßige Einnahme - 11170-001-681600 - in Höhe von 51.000,- € für die Maßnahme „Erwerb des Grundstückes Bischofsweg 1“. Die Deckung erfolgt zu 100 % aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infra-SVG LSA).
Einstimmig angenommen.
BV 111-10-2026 - Außerplanmäßige Ausgabe und Einnahme für die Maßnahme „Fahrbahnerneuerung der Heinrich-Heine-Straße“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe - 54110-207-785210 - in Höhe von 150.000,- € für die Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Heinrich-Heine-Straße“ und die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 150.000,- € - 54110-207-681600 -. Die Deckung erfolgt zu 100 % aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infra-SVG LSA).
Einstimmig beschlossen.
BV 112-10-2026 - Außerplanmäßige Ausgabe und Einnahme für die Maßnahme „Ausbau Lutherstraße: Zweiter Bauabschnitt“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe - 54110-208-785210 - in Höhe von 30.000,- € für die Maßnahme „Ausbau Lutherstraße - 2. Bauabschnitt“ und die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 30.000,- € - 54110-208-681600 -. Die Deckung erfolgt zu 100 % aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infra-SVG LSA).
Einstimmig beschlossen.
BV 113-10-2026 - Abwägungsbeschluss zur 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Bad Dürrenberg
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt,
| 1. | die zum Entwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Bad Dürrenberg (Stand Dezember 2022) während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungstabelle I - Februar 2026) nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB abzuwägen. |
| 2. | die zum Entwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Bad Dürrenberg (Stand September 2025) während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB (Abwägungstabelle II - April 2026) abzuwägen. |
| 3. | die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Belange vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit dem Auszug aus der Abwägungstabelle zu unterrichten. |
Abstimmung: 18 x JA / 4 x NEIN
BV 114-10-2026 - Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Bad Dürrenberg
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt,
| 1. | die Genehmigungsfassung zur 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Bad Dürrenberg bestehend aus der Planzeichnung, samt Begründung in der Fassung vom April 2026 zu billigen und zu beschließen. |
| 2. | den Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Bad Dürrenberg zu beauftragen, die Planakten der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den OT Bad Dürrenberg beim Landkreis zur Genehmigung einzureichen. |
| 3. | Die Erteilung der Genehmigung der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Bad Dürrenberg ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann |
Abstimmung: 18 x JA / 4 x NEIN