Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg hatte sich in seiner Sitzung am 29.06.2023 mit einem schwierigen Thema auseinanderzusetzen, das nicht wenige Bürger in Sorge oder Wut versetzte. Die Grundsatzentscheidung zur Errichtung von Windkraftanlagen, die zunächst nicht mehr bedeutet hätte als eine Willensbekundung mit unverbindlichem Charakter, erregte die Gemüter und wurde letztlich mit großer Mehrheit abgelehnt. Ein Beschluss der Vorlage hätte zwar noch lange nicht bedeutet, dass zwölf Windkraftanlagen entlang der Autobahn, zwischen den Ortschaften Tollwitz und Oebles-Schlechtewitz sowie dem Ortsteil Goddula-Vesta errichtet werden können. Denn dazu wäre ein Zielabweichungsantrag zu stellen. Die erforderliche Bauleitplanung würde dann eine offizielle Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange mit sich bringen, wie das bei auch bei anderen Vorhaben üblich ist. Deswegen konnten bestimmte Fragen, die erst im Rahmen der Bauleitplanung geprüft werden können, nicht restlos geklärt werden. Erst dieses förmliche Verfahren der Bauleitplanung, z. B. mit Umweltbericht - einschließlich artenschutzfachlichen Beiträgen - würde vollständig Antwort geben.
Am 26.06.2023 haben zudem viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt und die öffentliche Informationsveranstaltung im „Grünen Hof“ besucht. Die Meinungen wurden in den öffentlichen Sitzungen der vorberatenden Gremien ausgetauscht. Der Ortschaftsrat von Oebles-Schlechtewitz hatte die Errichtung von Windkraftanlagen einstimmig abgelehnt. Der Ortschaftsrat von Tollwitz hat die Errichtung von Windkraftanlagen mehrheitlich abgelehnt. Der Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat der Errichtung von Windkraftanlagen mehrheitlich zugestimmt. Der Haupt- und Vergabeausschuss hat dem Stadtrat der Stadtrat Bad Dürrenberg bei fünf Ja- sowie drei Nein-Stimmen einen Kompromiss empfohlen. Der Kompromiss hätte einen Schattenwurf auf das Siedlungsgebiet vollständig ausgeschlossen und den Schallegel deutlich reduziert sowie Vorteile für Betroffene möglich gemacht. Die Losung der Kompromisslösung hieß: „Jetzt handeln anstatt behandelt zu werden“, d. h. das verbleibende Zeitfenster zu nutzen und zu gestalten anstatt abzuwarten und hinzunehmen, was ggf. später vorgesetzt wird.
Die vor Ort auf kommunaler Ebene kontrovers geführte Debatte ist natürlich eine Auswirkung der Bundespolitik mit ihren Entscheidungen auf Bundesebene. Anstatt auf Energiediversifizierung und Technologieoffenheit, bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit zu setzen, geht Deutschland einen Sonderweg, der weltweit wohl einmalig ist und die Gefahr von Deindustrialisierung und Wohlstandsverlust mit sich bringt. Das hilft jedoch vor Ort wenig weiter, weil auf kommunaler Ebene mit den Rahmenbedingungen umgegangen werden muss.
So ist die Solestadt Bad Dürrenberg beispielsweise gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeleitplanung zu erstellen. Die Fernwärme-Energiewerke Bad Dürrenberg GmbH, die schon jetzt die Energie aus zwei Biogasanlagen nutzt, hat ein Konzept erarbeitet. Bislang war die Position, dass landwirtschaftlich wertvolle Böden nicht mit Photovoltaik belegt werden - eine Ausnahme sind Konversionsflächen an der Kiesgrube in Tollwitz - wo eine Photovoltaik-Anlage entstehen soll. Wie kann also eine bezahlbare Fernwärmeversorgung gesichert werden? Der von oben beschlossene Weg der CO2-Bepreisung lässt enorme Preisanstiege befürchten, wenn vor Ort nicht gegengesteuert wird.
Wie würde die Solestadt Bad Dürrenberg von den Windkraftanlagen finanziell profitieren? - Von den Gewerbesteuern eher weniger; auf jeden Fall recht spät, nämlich erst nach etwa zehn Jahren. Dazu kommen - ebenfalls eher marginal - Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme von Flächen, die im städtischen Eigentum stehen und für Kabeltrassen genutzt werden. Was sich aber lohnt, sind die Beträge, die nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zu 100 % bei der Kommune verbleiben, d. h. die Landeszuweisungen werden nicht geschmälert und die Kreisumlage erhöht sich nicht. Direkt nach Errichtung der Anlagen hätte der Solestadt Bad Dürrenberg eine Summe von jährlich wenigstens 200.000,- € zugestanden.
Bad Dürrenberg ist eine flächenmäßig vergleichsweise kleine, einnahmeschwache und von Fördermitteln abhängige Gemeinde, weniger ein Gewerbestandort als vielmehr Wohnstandort mit touristischer Ausrichtung. Für Bad Dürrenberg ist im Regionalen Entwicklungsplan kein Windvorranggebiet ausgewiesen; genau das aber droht mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und der Regionalen Entwicklungspläne.
Die 50-Hertz-Trasse - der sog. „SuedOstLink“ - bringt für die Solestadt Bad Dürrenberg keinerlei Vorteile (wohl aber Nachteile) und wurde seitens der Solestadt Bad Dürrenberg auch vehement abgelehnt. Für das Vorhaben kam es auf den Willen der Gemeinde jedoch nicht an! Ein ähnliches Szenario könnte die Kommunen im Hinblick auf die Durchsetzung von Windkraftanlagen perspektivisch ereilen, wenn sich - und daran wird gearbeitet - die Rahmenbedingungen ändern und den Kommunen die Planungshoheit und Mitsprache genommen wird.
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg hat die Möglichkeit einer Kompromisslösung mit Reduzierung der Windkraftanlagen von zwölf auf sieben nicht genutzt und die Errichtung von Windkraftanlagen in Bad Dürrenberg gänzlich abgelehnt. Die sich ändernden Rahmenbedingungen müssen weiter aufmerksam im Blick behalten werden. Abschließend bleibt zu hoffen, dass die Errichtung von Windkraftanlagen künftig nicht am Willen der Kommunen vorbei durchgesetzt wird und sich am Ende nicht ein Szenario durchsetzt, wie es die beiliegende Abbildung suggeriert!
P.S.
1.
Der Kiosk am „Meller Tor“ wird diese Wochen fertiggestellt und ab 01.07.2023 in die Vermietung gehen. Der Ausbau des Parklatzes in der Merseburger Straße ist fristgerecht fertiggestellt; der Parkplatz und die offizielle Verkehrsfreigabe erfolgen am 06.07.2023. Die Arbeiten am Borlachturm und Witzlebenturm laufen planmäßig. Die Arbeiten in der Leipziger Straße schreiten gut voran und liegen im aktuellen Zeitplan. An dem Objekt Café „Saaleblick“ erfolgt heute die Bauendreinigung; die Innenarbeiten sind abgeschlossen - aktuell gibt es vier Mietinteressenten. Im Kurpark schreiten die Arbeiten ebenfalls voran; die Staudenlieferungen sind eingetroffen und werden aktuell in die Erde gebracht.
2.
Aktuell kämpfen die Mitarbeiter im Sachgebiet Grünflächen- und Friedhofswesen gegen andauernde Hitze und Trockenheit an. Nach dem Wachstumsschub im Mai kämpfen die Mitarbeiter nun damit, die Bäume und Pflanzflächen zu versorgen - das gilt auch für die Mitarbeiter des Bauhofes. Umso ärgerlicher ist die sinnlose Zerstörungswut am Saaleradwanderweg und am Schwanenteich: Fast zehn Sitzbänke wurden fast vollständig zerstört und weitere massiv beschmutzt. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
3.
Der Eigenbetriebsausschuss der Wohnungswirtschaft hat am 20.06.2023 getagt und Vergabeentscheidungen im Wertumfang von rund 250.000,- € beschlossen. Die Mittel fließen in die Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestandes „Breite Straße 43”, „Breite Straße 62-76”, „August-Bebel-Straße 14-16”, „Lutherstraße 20” und „Promenade 15”.
4.
Am 07.06.2023 fand im Rahmen des Wettbewerbes „Schönster Kleingarten in Bad Dürrenberg 2023“ eine Begehung der teilnehmenden Kleingartenvereine statt. Zu danken ist der Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH, dem Förderverein Landesgartenschau e.V. und den teilnehmenden Kleingartenvereinen für Ihre Mitwirkung und Mitarbeit in der Jury. Insbesondere geht der Dank an die Leuna-Wohnungsgesellschaft mbH, die diesen Wettbewerb möglich macht! Die Platzierten werden zum Bauernmarkt am 16.09.2023 bekanntgegeben und ausgezeichnet.