BV 24-2-2024 – Ernennung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Nempitz und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Ernennung von Herrn Robby Stock zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Nempitz und beruft mit Wirkung zum 06.10.2024 Herrn Robby Stock in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.
Einstimmig angenommen.
BV 25-2-2024 – Ernennung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Tollwitz und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Ernennung von Herrn Michael Lenz zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Tollwitz und beruft mit Wirkung zum 01.10.2024 Herrn Michael Lenz in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.
Einstimmig angenommen.
BV 26-2-2024 – Neufassung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige der Solestadt Bad Dürrenberg
Der Stadtrat der Solestadt beschließt die Neufassung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige der Solestadt Bad Dürrenberg in der Fassung vom 26.09.2024.
Abstimmung: 20 x Ja-Stimmen / 3 x Nein-Stimmen / 1 x Stimmenthaltung
BV 27-2-2024 – Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf B-Plan Nr. 19 SO Photovoltaik
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt,
| 1. | die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Photovoltaik“ im OT Tollwitz von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von den Nachbarstädten vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen mit folgendem Ergebnis abzuwägen: | |
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| a) | Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 1 – Abwägung 17 Seiten) |
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| b) | Hinweise, Bedenken und Anregungen der Nachbarstädte werden gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 2 – Abwägung 2 Seiten) |
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| c) | Hinweise, Bedenken und Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. |
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| d) | Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung mit Anlagen) einzustellen. |
| 2. | Der Fachbereich Bauen und Umwelt wird beauftragt, unter Mitwirkung des beauftragten Planungsbüros die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbarstädte von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind der fertig gestellten Satzung des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen | |
Abstimmung: 23 x Ja-Stimmen / 1 x Nein-Stimme
BV 28-2-2024 – Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 19 SO Photovoltaik
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt,
| 1. | die Billigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Photovoltaik“ im OT Tollwitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung zu beschließen und die Begründung nebst Anlagen; |
| 2. | das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen oder über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann; |
| 3. | der Fachbereich Bauen und Umwelt wird beauftragt unter Mitwirkung des beauftragten Planungsbüros das Inkrafttreten des Bebauungsplanes bei den berührten Behörden anzuzeigen. |
Abstimmung: 23 x Ja-Stimmen / 1 x Nein-Stimme
BV 31-2-2024 – Überplanmäßige Ausgabe „Lutherstraße“
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 263.100.- € zu Gunsten der Haushaltsstelle 51124-102-785200 – Ausbau Lutherstraße –. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den folgenden Haushaltsstellen: 51124-110-785200 in Höhe von 13.100.- € (Ausgaben Hauptstraße); 61210-001-792730 in Höhe von 52.500.- € (Ausgaben für Tilgung) und Mehreinnahmen 51124-102-681300 in Höhe von 197.500.- € (Einnahme ZWA).
Abstimmung: 21 x Ja-Stimmen / 3 x Nein-Stimmen
BV 20-2-2024 – Exklusivvereinbarung zum Salinegelände
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt den Abschluss einer Exklusivvereinbarung zum Salinegelände für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 31.12.2025.
Abstimmung: 17 x Ja-Stimmen / 4 x Nein-Stimmen / 2 x Stimmenthaltungen
BV 30-2-2024 – 1. Änderung Durchführungsvertrag Maschwitz-Ost
Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4b „Maschwitz-Ost“ Ortsteil Nempitz.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.
Abstimmung: 21 x Ja-Stimmen / 2 x Stimmenthaltungen