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Stadt Bad Dürrenberg Heimatzeitung mit den Ortschaften
Ausgabe 9/2025
Stadt Bad Dürrenberg
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Gefasste Beschlüsse des Stadtrates der Solestadt Bad Dürrenberg vom 25.09.2025

BV 61-7-2025 - Abberufung und Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsrat der Fernwärme-Energiewerke Bad Dürrenberg GmbH

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beruft Herrn Frank Friedrich aus dem Aufsichtsrat der Fernwärme-Energiewerke Bad Dürrenberg GmbH ab und entsendet folgende Person in den Aufsichtsrat der Fernwärme-Energiewerke Bad Dürrenberg GmbH: Dirk Taschner.

Einstimmig gewählt.

BV 67-7-2025 - Aufhebungssatzung zur Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung.

Abstimmung: 20 x JA / 1 x NEIN

BV 71-7-2025 - Hebesatzsatzung 2026

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Solestadt Bad Dürrenberg ab dem Haushaltsjahr 2026 (Hebesatzsatzung) in der Fassung vom 03.09.2025.

Abstimmung: 18 x JA / 2 x NEIN / 1 x Stimmenthaltung

BV 60-7-2025 - Beendigung der Städtepartnerschaft mit Encs

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, die Städtepartnerschaft mit der Stadt Encs in Ungarn zum 31.12.2025 zu beenden.

Abstimmung: 9 x JA / 11 x NEIN / 1 x Stimmenthaltung

BV 72-7-2025 - 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Bad Dürrenberg: Billigung des Entwurfes sowie Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt:

1.

Der Beschluss des Stadtrates „Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnentwicklung Breite Straße“ vom 28.09.2023 (BV-Nr. 323-28-2023) wird aufgehoben.

2.

Der Beschluss des Stadtrates „Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 17 Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel Breite Straße Bad Dürrenberg“ und der Beschluss zur „Billigung und Offenlage des Zentrenkonzeptes“ vom 23.11.2023 (BV-Nr. 336-29-2023) werden aufgehoben.

3.

Der Beschluss des Stadtrates „Abwägungsbeschluss zur 3. Änderung des Teil-FNP Bad Dürrenberg“ vom 28.09.2023 (BV-Nr. 321-28-2023) wird abgeändert: Das Verfahren wird nicht eingestellt, sondern wiederaufgegriffen und fortgeführt.

4.

Der Entwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Bad Dürrenberg in der Fassung vom September 2025 wird gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

5.

Die Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmung: 16 x JA / 4 x NEIN / 1 x Stimmenthaltung

BV 64-7-2025 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohnbebauung Knappenweg“

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt:

1.

Für Teilbereiche der Flurstücke 111, 1014 und 1395 der Flur 12 der Gemarkung Bad Dürrenberg den Bebauungsplan Nr. 20 „Wohnbebauung Knappenweg“ im Planverfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

2.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung der Ortslage zum Zweck einer Wohnbebauung von bis zu 7 Wohnbaugrundstücken festgelegt werden.

3.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

4.

Im Planverfahren wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie einer frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

5.

Für den Fall, dass die Solestadt Bad Dürrenberg derzeit zur Pacht genutzte Grundstücke veräußern sollte, ist den Pächtern ein Vorkaufsrecht einzuräumen.

Abstimmung: 18 x JA / 2 x NEIN / 1 x Stimmenthaltung

BV 65-7-2025 - Billigung und Offenlegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 20 „Wohnbebauung Knappenweg“

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt:

1.

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohnbebauung Knappenweg“ für das Gebiet der Gemarkung Bad Dürrenberg, Flur 12, Teilflächen der Flurstücke 111, 1014 und 1395, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung (Stand Juli 2025) zubilligen.

2.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird abgesehen.

3.

Der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates im Internet veröffentlicht werden.

4.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung zu unterrichten und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

5.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die vollständigen Planunterlagen des Entwurfs zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ebenso als Papierfassung öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgt für die Dauer eines Monats am Verwaltungssitz der Solestadt Bad Dürrenberg, im Fachbereich Bauen und Umwelt, Hauptstraße 27 in 06231 Bad Dürrenberg zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich, per E-Mail und / oder während der Dienst-stunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Abstimmung: 17 x JA / 2 x NEIN / 2 x Stimmenthaltungen

BV 70-7-2025 - Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Tollwitz, Flur 14 (Teil-flächen) „Am Park“ - Flurstücke 33/24 und 34/21

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg bekennt sich zum Erhalt des Objektes „Gemeindehaus Tollwitz“ und veräußert das Teilgrundstück „Am Park“ - bestehend aus einer Teilfläche des Flurstücks 34/21 (ca. 280 m²) und einer Teilfläche des Flurstücks 33/24 (ca. 370 m²).

Abstimmung: 19 x JA / 2 x NEIN

BV 62-7-2025 - Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Gemarkung Bad Dürrenberg, Flur 12 (Tauschvertrag)

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, den Grundstückstausch für folgende Grundstücke:

1.

Die Stadt überträgt eine Teilfläche der Grundstücke der Gemarkung Bad Dürrenberg, Flur 12, Flurstücke 106 und 1420 zur Größe von insgesamt ca. 70 m².

2.

Im Gegenzug werden zwei Teilflächen von insgesamt ca. 70 m² des Grundstücks der Gemarkung Bad Dürrenberg, Flur 12, Flurstück 1396 an die Stadt Bad Dürrenberg übertragen.

Der Grundstückstausch erfolgt ohne Zahlung eines Wertausgleiches.

Abstimmung: 18 x JA / 2 x NEIN / 1 x Stimmenthaltung

BV 73-7-2025 - Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Bad Dürrenberg, Flur 12 (Kaufvertrag)

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt,

1.

den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 1420, Flur 12, Gemarkung Bad Dürrenberg mit einer Größe von ca. 103 m².

2.

Der Kaufpreis ist nach der Vermessung anhand der tatsächlich ermittelten Fläche auf der Grundlage des Bodenrichtwertes zwischen den Parteien auszugleichen.

3.

Die Verkehrssicherungspflicht geht am Tag nach Eingang des vorläufigen Kaufpreises auf dem Konto der Solestadt Bad Dürrenberg auf den Käufer über.

4.

Der Käufer hat den Straßenbeleuchtungsmast zu dulden, sofern dieser nach der Vermessung nicht auf kommunalem Grund und Boden steht.

Einstimmig beschlossen.

BV 74-7-2025 - Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Bad Dürrenberg, Flur 3 (Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr. 367-34-2024)

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 367-34-2024 vom 25.04.2024.

Einstimmig beschlossen.

BV 59-7-2025 - Kündigung einer Zweckvereinbarung

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt, die Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zu kündigen.

Abstimmung: 16 x JA / 2 x NEIN / 3 x Stimmenthaltungen

BV 68-7-2025 - Verleihung einer Ehrenbürgerschaft

Der Stadtrat der Solestadt Bad Dürrenberg beschließt die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft.

Einstimmig beschlossen.