Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.12.2022 beschlossen, für die Flurstücks-Nr. 139/10, 139/11, 139/13, 140/9, 140/12, 140/13 und Teilflächen von 139/12 und 140/11 der Gemarkung Ballendorf einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufzustellen. Planungsziel ist durch die Erschließung der Flächen neuen Wohnraum für den Ortsteil Ballendorf zu schaffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit entsprechend der dazu bestimmten Tagesordnungspunkte in den öffentlichen Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Stadtrates über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Zudem kann sich die Öffentlichkeit während der im Mitteilungsblatt noch bekanntzugebenden Fristen zum weiteren Planungsverfahren äußern. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Anlage
Übersichtsplan