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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Neuaufstellung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 82 „Am Rittergut“

Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 82 „Am Rittergut“ für die Flurstücks-Nr. 522/20, 522/13, 533, 534, 535, 536/1, 536/2, 537, 539, 540, 541, 542, 543, 544, 538, 550, 549, 548, 547, 546, 545, 522/45, 551 und der Teilfläche 615/1 der Gemarkung Beucha, nach § 13 b BauGB (Beschluss-Nr. 350/36/15/12/2022) gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 „Am Rittergut“ wurde auf Grund der Änderung nach § 13 b BauGB (beschleunigtes Verfahren) neu aufgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit entsprechend der dazu bestimmten Tagesordnungspunkte in den öffentlichen Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Stadtrates über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Zudem kann sich die Öffentlichkeit während der im Mitteilungsblatt noch bekanntzugebenden Fristen zum weiteren Planungsverfahren äußern. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Bad Lausick, den 20.01.2023

Hultsch
Bürgermeister

Anlage

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