Die Zahlung der Grundsteuer hat bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden säumige Zahler schriftlich angemahnt. Grundsätzlich erfolgt nur eine Mahnung. Bleiben Zahlungen trotz Mahnung weiterhin aus, wird die Forderung an die Vollstreckung übergeben und zwangsweise beigetrieben. Vermeiden Sie bitte Vollstreckungsmaßnahmen, dafür entstehen Ihnen weitere zusätzliche Kosten!
Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung:
| 1. | Lastschriftverfahren |
| 2. | EC-Kartenzahlung |
| 3. | Überweisung |
| 4. | Bareinzahlung bzw. Zahlung mit Giro-Card |
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Bad Lausick unter Telefonnummer 034345/ 701-19 bzw. 034345/ 701-36 gern zur Verfügung.