Beschluss-Nr. VA 88/38/13/11/2023
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Sachspende für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.230,94 € für Spinde für die Feuerwehr Steinbach.
Beschluss-Nr. VA 89/38/13/11/2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Annahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 € für die FFW Bad Lausick zu. Der Verwendungszweck wurde durch den Spender für die FFW Bad Lausick festgelegt.
Beschluss-Nr. VA 90/38/13/11/2023
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 500,00 € für die FFW Glasten. Der Verwendungszweck für die FFW Glasten ist laut Sponsoringvertrag das Projekt „Sommerfest JFW Glasten“.
Beschluss-Nr. VA 91/38/13/11/2023
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick stimmt dem Erwerb des in der Badstraße gelegenen Flurstückes 571/3 der Gemarkung Etzoldshain (Erholungsfläche) mit einer Größe von 599 m² zu.
Beschluss-Nr. VA 92/39/04/12/2023
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Geldspende für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.495,60 € für die JF-Wehren der Stadt Bad Lausick.
Beschluss-Nr. VA 93/39/04/12/2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Annahme einer Aufwandsspende in Höhe von 499,80 € für die Bergung, den Transport und das Setzen eines Weihnachtsbaumes auf dem Marktplatz Bad Lausick zu.
Beschluss-Nr.: 456/45/14/12/2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt dem Abschluss des Vertrages für die Erledigung von Aufgaben im Bereich der Kur und des sonstigen Fremdenverkehrs mit der Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH für das Jahr 2024 zu.
Beschluss-Nr.: 457/45/14/12/2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt dem Abschluss eines Werbekostenvertrages mit der Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH für das Jahr 2024 zu.
Beschluss-Nr.: 458/45/14/12/2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Bad Lausick für das Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnis.
Beschluss-Nr.: 459/45/14/12/2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick beschließt für die Ausstattung der Oberschule Bad Lausick im Rahmen der „LehrerEndgeräteErgänzungFöVO“ überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 6.186,45 €.
Beschluss-Nr.: 460/45/14/12/2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick beschließt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Kommunalanteile der Kinderbetreuung in Höhe von insgesamt 320.000,00 €.
Beschluss-Nr.: 461/45/14/12/2023
Der Stadtrat stimmt zur Fortführung der bis 31.12.2024 bestehenden Vereinbarung zur Finanzierung des Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und zum Betreiben des LEADER-Regionalmanagements mit den darin aufgeführten Beträgen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 zu.
Beschluss-Nr.: 462/45/14/12/2023
Der Stadtrat beschließt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für den Umsetzungsbeauftragten im Rahmen des Förderprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) sowie Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP).
Beschluss-Nr.: 463/45/14/12/2023
Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer Pauschalförderung für eine private Baumaßnahme in der Straße der Einheit 33 im SOP/LZP-Fördergebiet „Kur-City“ (Abbruch/Rückbau eines Nebengebäudes) zu.
Beschluss-Nr.: TA 171/45/11/01/2024
Der Technische Ausschuss stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb einer UV-Anlage für den Trinkständer am Heilwasserbrunnen Bad Lausick in Höhe von insgesamt 5.137,40 € zu.
Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die laufende Unterhaltung des Heilwasserbrunnens.
Beschluss-Nr.: VA 94/40/15/01/2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 250,00 € für die JFW Thierbaum. Der Verwendungszweck wurde durch den Spender für die JFW Thierbaum festgelegt.
Beschluss-Nr.: VA 95/40/15/01/2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.115,36 € für die JFW Buchheim. Der Verwendungszweck wurde durch den Spender für die JFW Buchheim festgelegt.
Beschluss-Nr. VA 96/40/15/01/2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Aufwandsspende in Höhe von 286,79 € für die FFW Buchheim für die Miete eines Hubsteigers im Zeitraum vom 24.-27.11.2023.
Beschluss-Nr. VA 97/40/15/01/2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 250,00 € für die FFW Bad Lausick. Der Verwendungszweck steht zur freien Verfügung für die FFW Bad Lausick/Lauterbach, laut Festlegung des Spenders.
Beschluss-Nr. VA 98/40/15/01/2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 118,60 € für die JF-Wehren der Stadt Bad Lausick. Der Verwendungszweck wurde durch den Spender für die Beschaffung eines Zeltes inkl. Bodenplane festgelegt.
Beschluss-Nr. VA 99/40/15/01/2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Änderung des Beschlusses-Nr. VA92/39/04/12/2023 über die Annahme einer Geldspende in Höhe von 3495,60 € für die JF-Wehren der Stadt Bad Lausick bezüglich des Verwendungszweckes:
Der Verwendungszweck wurde durch den Spender zur Beschaffung eines Zeltes zzgl. Bodenplane für die Jugendfeuerwehr Bad Lausick festgelegt. Das sind 3.297,03 € für das Zelt und 198,57 € für die Bodenplane.
Beschluss-Nr. VA 100/40/15/01/2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 590,24€ für die Aufbereitung des Gräberdenkmales an der Zweifelder Sporthalle in der Turnerstraße. Der Verwendungszweck wurde durch den Spender zur Verfügung einer Aufbereitung des Denkmales festgelegt.
Beschluss-Nr. VA 101/40/15/01/2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Lausick beschließt die Veräußerung des in der Leipziger Straße gelegenen Flurstückes 328/8 der Gemarkung Bad Lausick mit einer Größe von 72 m² zu einem Kaufpreis von 48,00 €/m², somit insgesamt 3.456,00 €. Die Notars-, Grundbuch-, Grunderwerbskosten sind vom Erwerber zu tragen. Im Kaufvertrag und somit im Grundbuch ist eine Mehrerlösklausel für den Zeitraum von 10 Jahren zu sichern, für den Fall, dass der Käufer den Kaufgrundbesitz teilweise oder ganz veräußert.