Der Beteiligungsbericht wurde vom Stadtrat in der Sitzung vom 14.12.2023 zur Kenntnis genommen.
Nach § 99 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hält die Stadt Bad Lausick die Angaben nach § 99 Absatz 2 SächsGemO des Beteiligungsberichtes zur Einsichtnahme verfügbar.
Die Unterlagen stehen zur Einsichtnahme während der Dienststunden der Stadtverwaltung Bad Lausick, Kämmerei, zur Verfügung. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 034345 70113 oder 034345 70117.
Bad Lausick, den 26. Januar 2024
Hultsch
Bürgermeister