Teilnehmergemeinschaft
Zschadraß (Hochwasser)
Der Vorstandsvorsitzende
| Flurbereinigungsverfahren: | Zschadraß (Hochwasser) |
| Flurbereinigungsgebiet: | Zschadraß (Hochwasser) Muldedörfer |
| Stadt: | Colditz |
| Verfahrenskennziffer: | 290201 (MTL/LN7) |
Ladung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Zschadraß (Hochwasser) lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Flurbereinigungsverfahren (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen
Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem
Anhörungstermin zur Bekanntgabe der 1. Änderung
des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 FlurbG
ein.
| Versammlungsort: | Gemeindezentrum „Sächsische Krone“ |
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| OT Schönbach |
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| Untere Dorfstraße 11 |
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| 04680 Colditz |
| Versammlungsbeginn: | Dienstag, den 28. November 2023 um 18:00 Uhr |
| Tagesordnung: | I. Bericht zum Stand des Verfahrens |
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| II. Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans |
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| III. Information über den weiteren Verfahrensablauf |
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| IV. Allgemeine Aussprache |
Auslegung
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten und Nebenbeteiligten werden nur die Änderungen ausgelegt, die folgende Unterlagen beinhalten:
| • | Textteil mit Begründung zur 1. Änderung des Flurbereinigungsplans |
| • | Nachweis des alten Bestandes |
| • | Nachweis des neuen Bestandes (Abfindungskarte) |
| • | Verzeichnis der neuen Flurstücke |
| • | einschlägige Vorstandsbeschlüsse |
| • | Einzelnachweise je geänderten Besitzstand |
| • | Neuordnungsrisse |
| Dauer der Auslegung: | 29. November 2023 bis einschließlich 13. Dezember 2023 |
| Ort der Auslegung: | Teilnehmergemeinschaft Zschadraß (Hochwasser) |
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| beim Landratsamt Landkreis Leipzig |
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| Vermessungsamt |
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| Zimmer 003 |
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| Leipziger Straße 67 |
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| in 04552 Borna |
zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten
| Montag | 08:00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
Und nach persönlicher Vereinbarung. Einen Termin können Sie unter Tel.-Nummer 03433 241-1535, E-Mail: daniel.leps@lk-l.de (Herr Leps) oder 03433 241-1550, E-Mail: kerstin.uhlig@lk-l.de (Frau Uhlig) vereinbaren.
Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.
Jedem Betroffenen wird ein Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.
Für Fragen zum Flurbereinigungsplan stehen wir Ihnen während des Anhörungstermins gern zur Verfügung. Zudem steht ein Vertreter des Vorstandes für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan nach telefonischer Terminvereinbarung im Vermessungsamt zur Verfügung.
Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen.
In diesem heißt es: „Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die 1. Änderung des Flurbereinigungsplans kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
| Teilnehmergemeinschaft Zschadraß | oder | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| (Hochwassser) |
| Stauffenbergstraße 4 |
| beim Landratsamt Landkreis Leipzig |
| 04552 Borna |
| Stauffenbergstraße 4 | ||
| 04552 Borna |
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einzulegen.
Ebenso kann der Widerspruch zur Niederschrift bei der
Teilnehmergemeinschaft Zschadraß (Hochwasser)
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Leipziger Straße 67
04552 Borna
sowie beim
| Landratsamt Landkreis Leipzig | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Stauffenbergstraße 4 | Vermessungsamt |
| 04552 Borna | Sachgebiet Ländliche Neuordnung |
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| Leipziger Straße 67 |
|
| 04552 Borna |
eingelegt werden.
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Vermessungsamt zu richten ist.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.