Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ladung Buchheim

Landratsamt

Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

Sachgebiet Ländliche Neuordnung

geplantes Flurbereinigungsverfahren:

Buchheim

Verfahrensnummer:

290621

Einladung zur Aufklärungsversammlung

Das Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, beabsichtigt, in den Gemarkungen Buchheim, Ballendorf und Reichersdorf ein Flurbereinigungsverfahren nach den §§ 1, 4 und 37 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen.

Hauptziele der Flurbereinigung sind, die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Bad Lausick zu ermöglichen und die bei dessen Umsetzung entstehenden Landnutzungskonflikte und Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, wie auch eine flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und die Sicherung der Erschließung der Flurstücke im Flurbereinigungsgebiet.

Für das Gelingen des Flurbereinigungsverfahrens ist die Mitwirkung aller Eigentümer notwendig.

Nach derzeitigem Planungsstand soll das Flurbereinigungsgebiet, von kleineren Ausnahmen abgesehen, auf die Flächen nördlich der Neuen Straße (S4932), westlich des Waldmühlenweges und südlich der B176 beschränken.

Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes liegt in der Zeit vom 27.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023 während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Bad Lausick zur Einsichtnahme aus und kann im Internet auf der Seite https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden hiermit zu einer

Aufklärungsversammlung

am Dienstag, dem 14.11.2023

um 18.00 Uhr

in die Aula der Oberschule „Werner Seelenbinder“

in 04651 Bad Lausick, Frohburger Straße 9

eingeladen.

In dieser Versammlung werden die Anwesenden eingehend über das geplante Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten sowie über die bestehenden Fördermöglichkeiten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 FlurbG).

gez. Grobe
Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung