Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick fasste am 28.09.2023 in seiner 43. öffentlichen Sitzung mit Beschluss-Nr.421/43/28/09/2023 nachfolgenden Beschluss:
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss zum 31.Dezember 2018 der Stadt Bad Lausick wie folgt fest:
Ergebnisrechnung mit einem
| ordentlichen Ergebnis von | 1.870.451,48 € |
| Sonderergebnis von | -249.939,41 € |
| Gesamtergebnis von | 1.620.512,07 € |
| Verrechnungen eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 114.905,46 € |
| verbleibendes Gesamtergebnis | 1.735.417,52 € |
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 249.939,41 € wird mit den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
Der verbliebene Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.620,512,07 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Die Verrechnungen eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO in Höhe von 114.905,46 € werden der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Davon resultieren 96.487,62 € aus Verrechnungen mit dem Basiskapital für Fehlbeträge nach § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO und 18.417,83 € aus Verrechnungen mit dem Basiskapital für Fehlbeträge nach § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO.
Finanzrechnung mit einem
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.490.138,43 € |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | -1.012.296,11 € |
| Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (-) | 477.842,32 € |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -1.732.934,19 € |
| Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | -1.255.091,87 € |
| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | 1.098.618,18 € |
| Überschuss oder Bedarf (-) an Zahlungsmitteln | -156.473,69 € |
| Saldo aus Kassenkrediten | 0,00 € |
| Veränderung des Zahlungsmittelbestandes im Haushaltsjahr | -156.473,69 € |
Vermögensrechnung mit einer
| Bilanzsumme von | 63.643.643,94 € |
| darunter |
|
| - Basiskapital | 28.274.126,93 € |
| darunter nicht verrechnungsfähiger Anteil nach § 72 Abs.3 Satz 4 SächsGemO | 9.463.010,79 € |
| - Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | 4.990.215,77 € |
| darunter aus Verrechnung gemäß § 72 Abs.3 Satz 3 SächsGemO | 0,00 € |
| - Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses | 114.905,45 € |
| darunter aus Verrechnung gemäß § 72 Abs.3 Satz 3 SächsGemO einschließlich Übertragung gemäß § 24 Abs.3 Satz 2 SächsKomHVO | 114.905,45 € |
| - Fehlbeträge | 0,00 € |
Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2018 der Stadt Bad Lausick vom 07.Juni 2023 zur Kenntnis. Die durchgeführte örtliche Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, die einer Feststellung des Jahresabschlusses 2018 entgegenstehen.
Der Jahresabschluss 2018 mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt dauerhaft zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten im Rathaus, Kämmerei, öffentlich aus.
Bad Lausick, den 27.10.2023