Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für die im kommenden Jahr stattfindende Kommunal- und Europawahl

am 09. Juni 2024

sowie für die Landtagswahl

am 01. September 2024

suchen wir Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitzuarbeiten.

Ihre Aufgabe ist es, am Wahltag die Stimmabgabe zu organisieren und nach Schließung des Wahllokales das Wahlergebnis zu ermitteln. Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr, der Wahlvorstand arbeitet dabei in 2 Schichten. Am Abend tritt dann der gesamte Wahlvorstand zur Auszählung zusammen.

Ihre Wünsche bezüglich der Einsatzzeit (vor- oder nachmittags) und des Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Ihre Mitarbeit im Wahlvorstand setzt keine speziellen Kenntnisse voraus. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden vor der Wahl geschult und in ihre Aufgaben eingewiesen.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine Entschädigung gemäß § 8 der Satzung der Stadt Bad Lausick über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

Haben Sie Interesse?

Dann melden Sie sich bitte bis spätestens 31.01.2024 persönlich, telefonisch unter 0 34 345-70 113 oder per E-Mail: sekretariat@bad-lausick.de.

Romy Ezold
Assistentin des Bürgermeisters