Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.01.2023 beschlossen, für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 71 „Am Riff“ gem. § 13a BauGB ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss) unter der Nummer 71/1 einzuleiten. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke Nr. 342/1, 342/2, 337/10, 338/26, 343/6, 344/13, und 344/22 der Gemarkung Reichersdorf. Ziel der Planung ist ein modernes Gradierwerk zu schaffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit entsprechend der dazu bestimmten Tagesordnungspunkte in den öffentlichen Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Stadtrates über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Zudem kann sich die Öffentlichkeit während der im Mitteilungsblatt noch bekanntzugebenden Fristen zum weiteren Planungsverfahren äußern. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.