Die Zahlung der Hundesteuer hat bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden die Säumigen schriftlich angemahnt. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, müssen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen dafür weitere Kosten.
Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung:
| 1. | Lastschriftverfahren |
| 2. | Überweisung |
| 3. | EC-Kartenzahlung |
| 4. | Bareinzahlung |
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Bad Lausick unter Telefonnummer 034345/ 70119 bzw. 034345/ 70136 gern zur Verfügung.