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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) befugt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten (Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, ggf. Doktorgrad und derzeitige Anschriften) zu geben. Im Hinblick auf die am 01.09.2024 stattfindende Wahl des Sächsischen Landtages wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs.1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden.

Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

Gültigkeit von Personaldokumenten

Bitte prüfen Sie Ihre Personalausweise auf ablaufende Gültigkeit und beantragen Sie diese ggf. neu. Wir bitten um Beachtung, dass seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Für Kinder besteht die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Beide Dokumente sind 6 Jahre gültig. Die Bearbeitungszeit beträgt beim Ausweis ca. 3 Wochen, beim Reisepass ca. 4 Wochen.

Termine können online über unsere Homepage gebucht werden bzw. telefonisch unter 0 34 345-70 115 oder per E-Mail: meldeamt@bad-lausick.de vereinbart werden.

Laskow
Einwohnermeldeamt