Hiermit werden die Allgemeinverfügungen des Landkreis Leipzig vom 2.09.2022 zur Abstufung folgender öffentlicher Straßen bekannt gemacht.
Anfangspunkt: VNK 06-026, Flurstück 456, Gemarkung Glasten (K8360)
Endpunkt: NNK 06-031; Flurstück 862, Gemarkung Glasten, Gemarkungsgrenze Großbothen und Leisenau
Länge: 2.439 km
Straßenbaulastträger: Stadt Bad Lausick
Der bezeichnete Straßenabschnitt wird von einer Gemeindeverbindungsstraße zur beschränkt-öffentlichen Straße als Radweg und mit der Zweckbindung „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ abgestuft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Staufenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.