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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung - Abstufung von Gemeindestraßen nach § 7 i.V.m. § 3 Nr. 4b Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)

Hiermit werden die Allgemeinverfügungen des Landkreis Leipzig vom 2.09.2022 zur Abstufung folgender öffentlicher Straßen bekannt gemacht.

Ortsteil Glasten Gemeindeverbindungsstraße
„Großbothener Straße“

Anfangspunkt: VNK 06-026, Flurstück 456, Gemarkung Glasten (K8360)

Endpunkt: NNK 06-031; Flurstück 862, Gemarkung Glasten, Gemarkungsgrenze Großbothen und Leisenau

Länge: 2.439 km

Straßenbaulastträger: Stadt Bad Lausick

Der bezeichnete Straßenabschnitt wird von einer Gemeindeverbindungsstraße zur beschränkt-öffentlichen Straße als Radweg und mit der Zweckbindung „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ abgestuft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Staufenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.