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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bauamt Bekanntmachung Umstufung

Abstufung von Gemeindestraßen nach § 7 i.V.m. § 3 Abs.1 Nr. 4b Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)

Hiermit werden die Allgemeinverfügungen des Landkreis Leipzig vom 24.01.2023 zur Abstufung folgender öffentlicher Straßen bekannt gemacht.

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Ortsteil Ebersbach
Gemeindeverbindungsstraße „Thierbaumer Straße“ / „Der Kohlflügel“

Anfangspunkt: VNK 04-025 Thierbaumer Straße (K7990)

Endpunkt: NNK 11-021; Kreuzung: Hirschallee, Zum Weißen Stein, Der Kohlflügel und Stellweg

Gemarkung Ebersbach / Gemarkung Colditz

Länge: 1.549 km

Straßenbaulastträger: Stadt Bad Lausick

Der bezeichnete Straßenabschnitt wird von einer Gemeindeverbindungsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg abgestuft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Staufenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.

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Ortsteil Thierbaum
Gemeindeverbindungsstraße „Zum Weißen Stein“

Anfangspunkt: VNK 11-002; Dorfstraße (K7990)

Endpunkt: NNK 11-021; Kreuzung: Hirschallee, Zum Weißen Stein, Der Kohlflügel und Stellweg

Gemarkung Thierbaum / Gemarkung Colditz

Länge 1,540 km

Straßenbaulastträger: Stadt Bad Lausick

Der bezeichnete Straßenabschnitt wird von einer Gemeindeverbindungsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg abgestuft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Staufenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.

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OT Ballendorf
Gemeindeverbindungsstraße „Thierbaumer Straße“ / „Kohlwegflügel“

Anfangspunkt: VNK 01-035 Goldene Höhe (B176)

Endpunkt: NNK 11-021; Kreuzung: Hirschallee, Zum Weißen Stein, Der Kohlflügel und Stellweg

Gemarkung Ballendorf / Gemarkung Colditz

Länge 2,447 km

Straßenbaulastträger: Stadt Bad Lausick

Der bezeichnete Straßenabschnitt wird von einer Gemeindeverbindungsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg abgestuft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Staufenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.