Hiermit werden die Allgemeinverfügungen des Landkreis Leipzig vom 24.01.2023 zur Abstufung folgender öffentlicher Straßen bekannt gemacht.
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Anfangspunkt: VNK 04-025 Thierbaumer Straße (K7990)
Endpunkt: NNK 11-021; Kreuzung: Hirschallee, Zum Weißen Stein, Der Kohlflügel und Stellweg
Gemarkung Ebersbach / Gemarkung Colditz
Länge: 1.549 km
Straßenbaulastträger: Stadt Bad Lausick
Der bezeichnete Straßenabschnitt wird von einer Gemeindeverbindungsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg abgestuft.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Staufenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.
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Anfangspunkt: VNK 11-002; Dorfstraße (K7990)
Endpunkt: NNK 11-021; Kreuzung: Hirschallee, Zum Weißen Stein, Der Kohlflügel und Stellweg
Gemarkung Thierbaum / Gemarkung Colditz
Länge 1,540 km
Straßenbaulastträger: Stadt Bad Lausick
Der bezeichnete Straßenabschnitt wird von einer Gemeindeverbindungsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg abgestuft.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Staufenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.
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Anfangspunkt: VNK 01-035 Goldene Höhe (B176)
Endpunkt: NNK 11-021; Kreuzung: Hirschallee, Zum Weißen Stein, Der Kohlflügel und Stellweg
Gemarkung Ballendorf / Gemarkung Colditz
Länge 2,447 km
Straßenbaulastträger: Stadt Bad Lausick
Der bezeichnete Straßenabschnitt wird von einer Gemeindeverbindungsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg abgestuft.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Staufenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.