Bundesweit werden im 1. Halbjahr 2023 die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mitwirken und mit Streitfällen des öffentlichen Lebens befasst sind. Interessenten für das Schöffenamt können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 15. April 2023 bei der Stadtverwaltung Bad Lausick bei Frau Ezold abgeben.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die als ehrenamtliche Richter und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb wichtig, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte mit einfließen sollen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung, insbesondere wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Da das Amt des Schöffen ein Ehrenamt ist, erhalten sie kein Entgelt. Allerdings haben Schöffen Anspruch auf Entschädigung von Nachteilen, wie Verdienstausfall.
Wer kann Schöffe werden?
Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsangehörige, der in der Gemeinde wohnt und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist, zum Schöffen gewählt werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, ist von der Wahl zum Schöffen ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sollen nicht zum Schöffen gewählt werden.
Jeder Bürger, der an einer Tätigkeit als Schöffe Interesse hat, kann sich bis zum 15. April 2023 beim Hauptamt der Stadt Bad Lausick, Frau Ezold, Markt 1, 04651 Bad Lausick bewerben. Frau Ezold ist unter der Rufnummer 034345 - 70113 oder per eMail unter: sekretariat@bad-lausick.de zu erreichen. Zudem sind die Bewerbungsformulare während der Sprechzeiten im Sekretariat erhältlich oder im Internet auf der folgenden Webseite, die auch zahlreiche weitere Informationen zum Schöffenamt enthält, abrufbar: