Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zahlungshinweis der Stadtkasse

Am 01.04.2023 werden die Jahrespauschalen Kurtaxe für das Jahr 2023 zur Zahlung fällig.

Die Zahlungen haben bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden säumige Zahler schriftlich angemahnt.

Grundsätzlich erfolgt nur eine Mahnung. Bleiben Zahlungen trotz Mahnung weiterhin aus, wird die Forderung an die Vollstreckung übergeben und zwangsweise beigetrieben. Vermeiden Sie bitte Vollstreckungsmaßnahmen, dafür entstehen Ihnen weitere zusätzliche Kosten!

Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung:

1.

Lastschriftverfahren

2.

Überweisung

3.

Bareinzahlung bzw. Zahlung mit Giro-Card

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Bad Lausick unter Telefonnummer 034345/ 701-19 bzw. 034345/ 701-36 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Zschille
Kassenverwalterin