Am 01.04.2024 werden die Jahrespauschalen Kurtaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig.
Die Zahlungen haben bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden säumige Zahler schriftlich angemahnt.
Grundsätzlich erfolgt nur eine Mahnung. Bleiben Zahlungen trotz Mahnung weiterhin aus, wird die Forderung an die Vollstreckung übergeben und zwangsweise beigetrieben. Vermeiden Sie bitte Vollstreckungsmaßnahmen, dafür entstehen Ihnen weitere zusätzliche Kosten!
Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung:
1. Lastschriftverfahren
2. Überweisung
3. Bareinzahlung bzw. Zahlung mit Giro-Card
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Bad Lausick unter Telefonnummer 034345 701-19 bzw. 034345 701-36 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen