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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Auslegung Haushaltsplanentwurf.pdf

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung

mit Haushaltsplan der Stadt Bad Lausick für das HaushaItsjahr 2023 und 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bad Lausick für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) an sieben Arbeitstagen vom

Freitag, dem 09.06.2023 bis zum Montag, dem 19.06.2023

während folgender Zeiten:

montags

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

mittwochs

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus Bad Lausick, Kämmerei, öffentlich aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben auf die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit gegen den Entwurf Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag an dem

der Entwurf öffentlich ausliegt und endet mit Ablauf des 22.06.2023.

Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Bad Lausick, Kämmerei, bis zum 22.06.2023 erhoben werden.

Der Entwurf ist während dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) eingestellt.

Bad Lausick, den 19.05.2023
Hultsch
Bürgermeister