mit Haushaltsplan der Stadt Bad Lausick für das HaushaItsjahr 2023 und 2024
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bad Lausick für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) an sieben Arbeitstagen vom
Freitag, dem 09.06.2023 bis zum Montag, dem 19.06.2023
während folgender Zeiten:
| montags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| dienstags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| mittwochs | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| freitags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
im Rathaus Bad Lausick, Kämmerei, öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben auf die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit gegen den Entwurf Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag an dem
der Entwurf öffentlich ausliegt und endet mit Ablauf des 22.06.2023.
Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Bad Lausick, Kämmerei, bis zum 22.06.2023 erhoben werden.
Der Entwurf ist während dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) eingestellt.