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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Notbekanntmachung

nach § 6 der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) der Stadt Bad Lausick vom 23.04.2021

Im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick Nr.5/ 2023 vom 19.05.2023 wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bad Lausick für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 für den Zeitraum vom 09.06.2023 bis zum 19.06.2023 ortsüblich bekanntgemacht.

Die darin enthaltene Einwendungsfrist wird wie folgt geändert:

Einwohner und Abgabepflichtige haben auf die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit gegen den Entwurf Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag an dem der Entwurf öffentlich ausliegt und endet mit Ablauf des 28.06.2023.

Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Bad Lausick, Kämmerei, bis zum 28.06.2023 erhoben werden.

Hultsch
Bürgermeister