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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Zahlungshinweis der Stadtkasse

Am 01.07.2023 wird die Grundsteuer für Jahreszahler für das Jahr 2023 zur Zahlung fällig.

Die Zahlung der Grundsteuer hat bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden säumige Zahler schriftlich angemahnt. Grundsätzlich erfolgt nur eine Mahnung. Bleiben Zahlungen trotz Mahnung weiterhin aus, wird die Forderung an die Vollstreckung übergeben und zwangsweise beigetrieben. Vermeiden Sie bitte Vollstreckungsmaßnahmen, dafür entstehen Ihnen weitere zusätzliche Kosten!

Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung:

1.

Lastschriftverfahren

2.

Überweisung

3.

Bareinzahlung bzw. Zahlung mit Giro-Card

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse

Bad Lausick unter Telefonnummer 034345 701-19 bzw. 701-36 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Zschille
Kassenverwalterin
Stadtverwaltung Bad Lausick