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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Anlage zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das Archiv der Stadt Bad Lausick gemäß § 18 Abs. (1)

Gebührenverzeichnis

Lfd. Nr.

Gebühr

1

mündliche oder schriftliche Auskünfte, die über Hinweise zu Art, Umfang und Benutzbarkeit des einschlägigen Archivgutes hinausgehen, einschließlich der dazu erforderlichen Ermittlung, sowie Ermittlung von Archivgut für alle Nutzungszwecke

1.1

je angefangene Arbeitsviertelstunde  — 10,00 €

1.2

ermäßigte Gebühr  —  5,00 €

2

Anfertigung von Kopien nach § 12 Benutzungs- und Gebührensatzung

2.1

Ausgaben von analogen Reproduktionen (Kopie je Seite auf Normalpapier)

A4-Format schwarz/weiß oder farbig  —  0,50 €

A3-Format schwarz/weiß oder farbig  —  1,00 €

2.2

Anfertigung digitaler Reproduktionen (Scan), je Seite

A4-Format schwarz/weiß oder farbig  —  0,50 €

A3-Format schwarz/weiß oder farbig  —  1,00 €

Bei Anfertigung besonders zeitintensiver Vervielfältigungen kann die Gebühr bis auf das Zehnfache erhöht werden.

3

Beglaubigung von Fotokopien, je Dokument  —  5,00 €

4

Veröffentlichung von Archivgut (Urheberrechte verbleiben beim Stadtarchiv)

4.1

Veröffentlichung von Archivalien in Druckwerken oder in elektronischen Speichermedien, je Reproduktion

Auflagenhöhe bis 5.000  —  20,00 €

Auflagenhöhe bis 50.000  —  40,00 €

Auflagenhöhe über 50.000  —  60,00 €

4.2

Veröffentlichung von Archivalien und audiovisuellem Archivgut in audiovisuellen Medien (Tonaufzeichnungen, Film, Fernsehen)

lokale Ausstrahlung  —  25,00 €

regionale Ausstrahlung  —  50,00 €

nationale oder internationale Ausstrahlung  —  100,00 €