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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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OR Ballendorf

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Ballendorf ermittelt.

Ergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Ballendorf

Zahl der Wahlberechtigten

238

Zahl der Wähler

188

Zahl der ungültigen Stimmzettel

3

Zahl der gültigen Stimmzettel

185

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen

549

Nr.

Partei/Wählervereinigung

Zahl der gültigen Stimmen

Zahl der zugeteilten Sitze

1

Unabhängige Wählervereinigung (UW)

428

5

2

Alternative für Deutschland (AfD)

121

1

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen

Unabhängige Wählervereinigung (UW)

Gewählte

Anzahl der Stimmen

Lange, Christoph; Diplom Agrarökonom

118

Kurth, Lisa; Master of Science Agrarwissenschaften

90

Neubauer, Anke; Bilanzbuchhalterin

82

Fischer, Robert; Technischer Key Accountmanager

55

Spielvogel, Nils; staatlich anerkannter Erzieher

44

Ersatzperson

Anzahl der Stimmen

Meinecke, Claudio; Projektingenieur

39

Alternative für Deutschland (AfD)

Gewählte

Anzahl der Stimmen

Landsmann, Jörg; Fahrzeuglackierermeister

121

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ortschaftsratswahl im Ortsteil Ballendorf kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann unter Angabe des Grundes von jeder/jedem Wahlberechtigten, jedem/jeder Bewerber/-in und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Leipzig, Landratsamt, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, SG Kommunalrecht, Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Die Übermittlung in elektronischer Form ist unzulässig.

Bad Lausick, den 18.06.2024

Hultsch

Bürgermeister