Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Buchheim ermittelt.
Zahl der Wahlberechtigten — 373
Zahl der Wähler — 268
Zahl der ungültigen Stimmzettel — 5
Zahl der gültigen Stimmzettel — 263
Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen — 755
| Nr. | Partei/Wählervereinigung | Zahl der gültigen Stimmen | Zahl der zugeteilten Sitze |
| 1 | Unabhängige Wählervereinigung | 647 | 7 |
| 2 | Alternative für Deutschland (AfD) | 108 | 1 |
Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen
| Unabhängige Wählervereinigung | |
| Gewählte | Anzahl der Stimmen |
| Czichos, Frank; Geschäftsführer | 271 |
| Braun, Benjamin; Meister | 139 |
| Lorenz, Corinna; Einkaufsleiterin | 96 |
| Weidner, Michael; Prüfingenieur | 79 |
| Beyer, Uwe; Leiter Dokumentation | 32 |
| Leonhardt, Rocco; Fachlagerist | 30 |
| 1 Sitz bleibt unbesetzt, da nicht genügend Kandidaten aufgestellt wurden | |
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| Alternative für Deutschland (AfD) | |
| Gewählte | Anzahl der Stimmen |
| Berger, Gerd Johannes; H+S Installateur | 108 |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Ortschaftsratswahl im Ortsteil Buchheim kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann unter Angabe des Grundes von jeder/jedem Wahlberechtigten, jedem/jeder Bewerber/-in und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Leipzig, Landratsamt, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, SG Kommunalrecht, Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Die Übermittlung in elektronischer Form ist unzulässig.
Bad Lausick, den 18.06.2024