Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

OR Etzoldshain

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Etzoldshain ermittelt.

Ergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Etzoldshain

Zahl der Wahlberechtigten  —  338

Zahl der Wähler  —  292

Zahl der ungültigen Stimmzettel  —   — 10

Zahl der gültigen Stimmzettel  —  282

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen  —  834

Nr.

Partei/Wählervereinigung

Zahl der gültigen Stimmen

Zahl der zugeteilten Sitze

1

Unabhängige Wählervereinigung

690

5

2

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

144

1

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen

Unabhängige Wählervereinigung

Gewählte  —  Anzahl der Stimmen

Jahn, Thomas; Elektromeister  —  333

Hempel, Stefan; Angestellter  —  93

Sittner, Susan; Angestellte  —  75

Haack, Oliver; Angestellter  — 56

Köhler, Mario; Angestellter  —  53

Ersatzpersonen  —  Anzahl der Stimmen

Westphal, Uwe; Angestellter  —  44

Voigt, Michael; Angestellter  —  36

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Gewählte  —  Anzahl der Stimmen

Krötzsch, Marko; Geschäftsführer  — 81

Ersatzperson  —  Anzahl der Stimmen

Wegewitz, Mark; Angestellter  —  63

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ortschaftsratswahl im Ortsteil Etzoldshain kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann unter Angabe des Grundes von jeder/jedem Wahlberechtigten, jedem/jeder Bewerber/-in und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Leipzig, Landratsamt, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, SG Kommunalrecht, Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Die Übermittlung in elektronischer Form ist unzulässig.

Bad Lausick, den 18.06.2024

Hultsch
Bürgermeister