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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen am 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Glasten ermittelt.

Ergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Glasten

Zahl der Wahlberechtigten  —  224

Zahl der Wähler  —  186

Zahl der ungültigen Stimmzettel  —  8

Zahl der gültigen Stimmzettel  —  178

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen  —  411

Nr.

Partei/Wählervereinigung

Zahl der gültigen Stimmen

Zahl der zugeteilten Sitze

1

Unabhängige Wählervereinigung Ortschaftsrat Glasten

349

4

2

Einzelvorschläge

62

2

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen

Unabhängige Wählervereinigung Ortschaftsrat Glasten

Gewählte

Anzahl der Stimmen

Haase, Michael; selbständig

114

Beyer, Barbara; Unternehmerin

96

Rapp, Nancy; Angestellte

80

Hanns, Otto; Fachinformatiker

59

Einzelvorschläge

Gewählte

Anzahl der Stimmen

Conti, Ines; Sachbearbeiterin

25

Boegner, Jens;

13

Ersatzpersonen

Anzahl der Stimmen

Hanickel, Volker; Elektromeister

7

Lachmann, Detlef

3 (Losentscheid)

Boegner, Birgit

3 (Losentscheid)

Pluntke, Martin

2 (Losentscheid)

Schelmat-von-Kirchbach, Beate

2 (Losentscheid)

Streubel, Sebastian

2 (Losentscheid)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ortschaftsratswahl im Ortsteil Glasten kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann unter Angabe des Grundes von jeder/jedem Wahlberechtigten, jedem/jeder Bewerber/-in und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Leipzig, Landratsamt, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, SG Kommunalrecht, Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Die Übermittlung in elektronischer Form ist unzulässig.

Bad Lausick, den 18.06.2024

Hultsch
Bürgermeister