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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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OR Lauterbach

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Lauterbach ermittelt.

Ergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Lauterbach

Zahl der Wahlberechtigten

266

Zahl der Wähler

209

Zahl der ungültigen Stimmzettel

3

Zahl der gültigen Stimmzettel

206

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen

493

Nr.

Partei/Wählervereinigung

Zahl der gültigen Stimmen

Zahl der zugeteilten Sitze

1

Unabhängige Wählervereinigung

487

6

2

Einzelvorschläge

6

0

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen

Unabhängige Wählervereinigung

Gewählte

Anzahl der Stimmen

Ettig, Volker; Mischmeister

139

Barthold, David; Landwirt

102

Ferstl, Maren; Verwaltungswirtin

63

Naujoks, Grit; Verwaltungsfachangestellte

53 (Losentscheid)

Zeeh-Sievers, Claudia; Projektingenieurin

53 (Losentscheid)

Härtling, Jürgen; Anlagenmonteur

46

Ersatzperson

Anzahl der Stimmen

Hofmann, Thomas; Maurer

31

Einzelvorschläge

Ersatzpersonen

Anzahl der Stimmen

Ezold, Romy

3

Becker, Diana

1 (Losentscheid)

Kupfer, André

1 (Losentscheid)

Zeidler, Eckhard

1 (Losentscheid)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ortschaftsratswahl im Ortsteil Lauterbach kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann unter Angabe des Grundes von jeder/jedem Wahlberechtigten, jedem/jeder Bewerber/-in und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Leipzig, Landratsamt, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, SG Kommunalrecht, Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Die Übermittlung in elektronischer Form ist unzulässig.

Bad Lausick, den 18.06.2024

Hultsch
Bürgermeister