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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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OR Steinbach

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Steinbach ermittelt.

Ergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Steinbach

Zahl der Wahlberechtigten  —  673

Zahl der Wähler  —  504

Zahl der ungültigen Stimmzettel  — 12

Zahl der gültigen Stimmzettel  —  492

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen  —  1093

Nr.

Partei/Wählervereinigung

Zahl der gültigen Stimmen

Zahl der zugeteilten Sitze

1

Freie Wählervereinigung Steinbach (FWS)

1080

8

2

Einzelvorschläge

13

0

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen

Freie Wählervereinigung Steinbach (FWS)

Gewählte

Anzahl der Stimmen

Noack, Falk; Geschäftsführer

265

Kunath, Fred; Zerspanungsfacharbeiter

185

Graichen, Dirk; Haustechniker

167

Hackemesser, Thomas; Kfz-Mechaniker

137

Linke, Rudolf; Rentner

113

Wenzel, Maik; Versicherungskaufmann

85

Noack, Jasmin; IT-Beraterin

65

Zschoch-Kluge, Patrick; Chemiefacharbeiter

63

Einzelvorschläge

Ersatzpersonen

Anzahl der Stimmen

Stahr, Andreas

3

Poguntke, Frank

2 (Losentscheid)

Kleinert, Denis

2 (Losentscheid)

Wehrlich, Matthias

1 (Losentscheid)

Kupfer, Frank

1 (Losentscheid)

Hagemann, Matthias

1 (Losentscheid)

Stegemann, Simon

1 (Losentscheid)

Frost, Kevin

1 (Losentscheid)

Wehrlich, Kathleen

1 (Losentscheid)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ortschaftsratswahl im Ortsteil Steinbach kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann unter Angabe des Grundes von jeder/jedem Wahlberechtigten, jedem/jeder Bewerber/-in und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Leipzig, Landratsamt, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, SG Kommunalrecht, Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Die Übermittlung in elektronischer Form ist unzulässig.

Bad Lausick, den 18.06.2024

Hultsch
Bürgermeister