Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

OR Thierbaum

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen am 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Thierbaum ermittelt.

Ergebnis der Ortschaftsratswahl im Ortsteil Thierbaum

Zahl der Wahlberechtigten  —  108

Zahl der Wähler  —  95

Zahl der ungültigen Stimmzettel  —  2

Zahl der gültigen Stimmzettel  —  93

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen  —  243

Nr.

Partei/Wählervereinigung

Zahl der gültigen Stimmen

Zahl der zugeteilten Sitze

1

Unabhängige Wählervereinigung

242

5

2

Einzelvorschläge

1

0

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen

Unabhängige Wählervereinigung

Gewählte

Anzahl der Stimmen

Kretschmann, Jan; Dipl. Ingenieur

58

Beyer, Wolfram; Musiker

50

Brückner, Maik; Maurer

41

Niklas, Daniel; Gas-Wasser-Installateur

38

Heinich, Marcel; Luftfahrtingenieur

29

Ersatzperson

Anzahl der Stimmen

Bernstein, Dirk;

Landmaschinenmechanikermeister

26

Einzelvorschläge

Ersatzperson

Anzahl der Stimmen

Friedemann, Lars

1

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ortschaftsratswahl im Ortsteil Thierbaum kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann unter Angabe des Grundes von jeder/jedem Wahlberechtigten, jedem/jeder Bewerber/-in und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Leipzig, Landratsamt, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, SG Kommunalrecht, Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Die Übermittlung in elektronischer Form ist unzulässig.

Bad Lausick, den 18.06.2024

Hultsch
Bürgermeister