Der Ortschaftsrat Steinbach hat beschlossen, dass das gesamte Wohngebiet "Lauterbacher Straße" als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert werden soll.
Dies bedeutet, dass an den drei vorhandenen Zufahrten zum Wohngebiet das Verkehrszeichen 325.1-40 aufgestellt wird.
Was ist erlaubt im verkehrsberuhigten Bereich:
| > | Fußgänger und Fahrzeuge sind gleichberechtigt |
| > | Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen |
| > | Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte |
| > | Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen max. Schrittgeschwindigkeit fahren |
| > | als Vorfahrtsregelung gilt rechts vor links |
| > | Parken darf nur auf speziell dafür ausgewiesenen Flächen erfolgen; ausgenommen ist das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen |
Nach erfolgter Prüfung wird die Stadt Bad Lausick die dazu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, welche dann ab 01.08.2023 in Kraft treten wird.