Die Stadt Bad Lausick sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter für die Stadt und ihre Ortsteile für die Amtsperiode 2024 bis 2029!
Das Ehrenamt der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner der Stadt oder der Ortsteile übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbeamte. Die Bewerberin oder der Bewerber sollte mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für 5 Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Aufgabe einer Friedensrichterin oder eines Friedensrichters besteht darin, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens bzw. bevor es dazu kommen muss, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Dazu zählen z.B. Nachbarschafts- und Mietrechtsstreitigkeiten oder Beleidigungen. Die Schiedsstelle ist zudem im sog. Sühneverfahren für „kleinere“ Strafsachen im Bereich der Privatklagesachen (z.B. Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung) zuständig.
| Wer in der Stadt Bad Lausick oder ihren Ortsteilen wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, kann sich im Hauptamt der Stadt Bad Lausick, Zimmer 25 oder unter der Telefonnummer 034345 70113 gern näher informieren bzw. wird gebeten, bis zum 31.08.2024 eine formlose schriftliche Bewerbung abzugeben. Bitte fügen Sie der Bewerbung folgende Unterlagen bei: | |
| - | eine formlose Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Absatz 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes nicht vorliegen, |
| - | eine formlose Einwilligung über die Einholung von Auskünften zu den Ausschlussgründen nach §4 Absatz 4 Nummer 3 und 4 und des Absatzes 5 SächsSchiedsGütStG beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. |
Bad Lausick, den 03.07.2024